Archiv von März, 2008
Pflegefall – was tun?
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Leistungen der Pflegeversicherung und
anderer Träger verständlich gemacht.
Verlag: Stiftung Warentest
Einband: Kartoniert/Broschiert
294 S. m. Abb.
EUR 12,90
Ob ein Mensch von Geburt an pflegebedürftig ist oder im Lauf seines Lebens wird – die Betroffenen stehen vor vielfältigen Problemen. Unser Ratgeber informiert über Leistungen und Leistungsvoraussetzungen der Pflegeversicherung und anderer Träger. Das Buch erleichtert den „Papierkrieg“ mit vielen Beispielen aus der Praxis und hilft, die individuell passende Hilfe auszuwählen.

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- 15. März 2008
Demographischer Wandel
Seniorenspielplätze sind im Kommen
Nicht auf der Parkbank, sondern auf Schaukeln oder Fitnessgeräten sollen Senioren in Deutschland künftig ihre Freizeit verbringen. Während die Bundesregierung über die besten Anreize zum Kinderkriegen grübelt, sehen Kommunalpolitiker den Tatsachen schon ins Gesicht: Sie planen Senioren- statt Kinderspielplätze. Das ruft nicht nur Zustimmung auf den Plan.
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- KATEGORIE Medienspiegel |
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- 15. März 2008
Pflegereform mit Licht und Schatten
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Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundes- verband (vzbv) sieht in dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Pflegereform Licht und Schatten. “Die Weichen sind richtig gestellt, aber um ans Ziel zu kommen, muss der Gesetzgeber noch nachjustieren”, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nachbesserungsbedarf bestehe insbesondere bei Mitwirkungsrechten, Pflegezeit, Beratung und der offenen Finanzierungsfrage. Beim Ausbau einer unabhängiger Beratungsstrukturen sind jetzt die Länder am Zug. Das heute vom Bundestag verabschiedete Pflege- Weiterentwicklungsgesetz enthält nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes einige positive Neuerungen. Aus Verbrauchersicht sind im Konkreten allerdings noch an vielen Stellen Verbesserungen nötig.
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- KATEGORIE Recht - Verbraucher, Wohnen und Leben |
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- 14. März 2008
Die Pflegehotline der Verbraucherzentralen informiert
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Berlin – Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie schon heute bestimmen, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Viele Menschen möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie zum Beispiel:
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- KATEGORIE Gesundheit, Recht - Verbraucher |
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- 14. März 2008