Archiv für die ‘Familie’ Kategorie

Fünf Tipps, wie Sie Ihre Beziehung lebendig halten

Je länger eine Beziehung andauert, desto eher kann sie in einem grauen Alltag versinken. Das muss nicht sein. Erfahren Sie hier, wie Sie mit einfachen Tricks wieder mehr Leidenschaft in die Partnerschaft bringen. Den ganzen Beitrag lesen »

  • 17. Februar 2014
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Das Wohnrecht, was ist zu beachten?

Wohnrecht | Foto: apops - Fotolia.com

Viele ältere Bürger lassen sich im Grundbuch ein Wohnrecht eintragen und schenken oder vererben dann ihre Immobilie an ihre Kinder. Sie wiegen sich dann in trügerischer Sicherheit dort lebenslang wohnen zu bleiben. Leider gibt es dann oft ein schlimmes Erwachen und diese Senioren stehen auf der Straße.

Was ist ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht ist lt. § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird. Durch dieses Wohnrecht im Grundbuch sind die Rechte des Eigentümers/Erbe, an der Erbsache eingeschränkt. Das Wohnrecht steht in Abteilung II des Grundbuches, indem alle Beschränkungen, wie Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten aufgeführt sind.

Das beschränkte Wohnrecht nach § 1093 BGB ist eine besondere Form der persönlichen Dienstbarkeit. Diese Art des Wohnrechts gewährt dem Befugten ein Gebäude oder Teile davon entsprechend der Vorgaben zu nutzen. Die Nebenkosten muss der Befugte selbst tragen.

Wohnrechte stellen für ein Grundstück eine große Wertminderung dar, und erschweren dadurch natürlich auch die Beleihung des Objektes.

Bei einer Zwangsversteigerung

Wenn das Wohnrecht ranghöher ist, als das Recht des betreibenden Gläubigers, bleibt es nach der Zwangsversteigerung bestehen. Dies ist aber nur selten der Fall, da die Bank bei einer Finanzierung immer an die erste Rangliste ins Grundbuch will.

Wenn das Wohnrecht rangschlechter ist, erlischt es mit dem Zuschlag der Zwangsversteigerung. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlös nach § 92 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG). (Die Vorschrift des § 92 ZVG). In vielen Fällen geht der Berechtigte dabei aber leer aus.
Aus diesem Grunde verlieren in letzter Zeit immer mehr ältere Menschen ihr Wohnrecht ersatzlos. Dies ist umso ärgerlicher als man im Vorfeld durch richtige Verträge und Eintragungen Abhilfe hätte schaffen können. Oft waren aber die falschen Berater am Werk. Wohnungsübertragungen sollten sinnvoller Weise mit Hilfe von Fachleuten, die schon im Vorfeld beraten bewerkstelligt werden. Dann kann man auch später leichter eine Zwangsversteigerung abwenden Zwangsversteigerung abwenden.

Ein Wohnrecht kann durchaus gut abgesichert werden. Es gibt auch die Möglichkeit, eine lebzeitige Schenkung zu machen. Eine gute Alternative statt des Wohnrechts ist der lebenslange Nießbrauch. Der wichtige Vorteil eines Nießbrauchs ist, dass ein Berechtigter selbst entscheidet, was er mit der Immobilie weiterhin macht.

Auch ein im Vertrag vereinbartes Rückforderungsrecht sollte bedacht werden. Bei der Zwangsversteigerung ist ein eingetragenes Rückforderungsrecht wichtig.

  • 27. Dezember 2013
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Die ersten Schritte nach dem Trauerfall

TrauerfallDer Verlust eines Mitmenschen ist, auch wenn dieser absehbar war, immer ein Schock. Oft kann man den Verlust erst gar nicht wahrhaben und verdrängt die Tatsache, dass man den geliebten Mitmenschen verloren hat. Wir haben ein paar Tipps, wie Sie unmittelbar nach dem Todesfall die Situation bewältigen können oder den Hinterbliebenen helfen können.
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  • 26. Juni 2012
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Geschenke für die Enkelkinder

Seien wir ehrlich: jenseits der 50 kennt sich kaum noch jemand mit aktuellen Spielzeugtrends für Kinder aus. Und selbst wenn man die Kinder genau nach ihren Wünschen gefragt hat, ändern sich diese oft über Nacht. Für die Eltern ist es einfach deutlich leichter, in Sachen Spielzeug ständig auf dem Laufenden zu bleiben und so sind Großeltern oft ratlos, wenn sie vor den vollen Regalen im Spielwarenladen stehen. Zum Glück gibt es viele andere Möglichkeiten, Kinder glücklich zu machen und vielleicht auch den Eltern etwas unter die Arme zu greifen. Ein paar davon zeigen wir hier.

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  • 15. November 2011
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