Archiv für die ‘Pflege’ Kategorie

24 Stunden Betreuung – Anbietervergleich

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Nicht immer ist das Pflegeheim die richtige Wahl. Ältere Menschen, die umfangreiche Hilfe im Alltag benötigen, aber trotzdem weiter in den vertrauten eigenen vier Wänden leben möchten, können eine 24 Stunden Betreuung in Anspruch nehmen. Eine Pflegekraft übernimmt dann die alltägliche Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause und steht 24 Stunden (auf Abruf) zur Verfügung.

Vorteile einer 24 Stunden Pflege
Eine 24 Stunden Pflege bietet eine preisgünstige Entlastung für Angehörige von zu pflegenden Menschen. Im Vergleich zur Versorgung in einem Pflegeheim ist die Betreuung durch eine 24 Stunden Pflegekraft oft auch die günstigere Variante, da hier oftmals Pflegerinnen aus Osteuropa eingesetzt werden. So kommen die viele Seniorenbetreuer/innen aus Polen, Rumänien, Ungarn oder Tschechien, wo die Löhne im Vergleich zu Deutschland noch recht niedrig sind.

Nicht alle Anbieter sind gleich
Für Angehörige ist es wichtig eine 24 Stunden Pflegekraft über eine etablierte Agentur zu beziehen. Problematisch kann es sein, wenn Ihnen Betreuungskräfte angeboten werden, die Angehörige zuhause ohne Rechnung bezahlen sollen. Angehörige sollten auf jeden Fall dieses Thema ansprechen und sicher gehen, dass Sie eine korrekte Rechnung erhalten.

Anbietervergleich spart Zeit & Geld
Es gibt in Deutschland Stand heute circa 300 Agenturen unterschiedlicher Qualität, die sich auf die Vermittlung von 24 Stunden Betreuerinnen spezialisiert haben. Ein Anbietervergleich beispielsweise über ein Vergleichsportal wie hilft bei der Auswahl der optimalen Anbieter.

  • 19. August 2015
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Private Pflegeversicherung als soziale Absicherung

Pflegeversicherung | Foto: Alexander Raths/istockphoto.com

Schau nicht in die Vergangenheit sondern in die Zukunft. Dieser Leitsatz gilt für Jung und Alt. Der demographische Wandel zeigt die Notwendigkeit der Vorsorge im Pflegesektor auf. Das Lebensalter von Frauen und Männern steigt konstant an. Im gleichen Zuge verhält es sich mit den Lebenshaltungskosten. Die jedoch sinkenden Beitragszahler sind zukünftig nicht in der Lage die anfallenden Pflegekosten abzudecken.

Berechnungen zufolge, wird die Zahl an Demenzkranken bis 2030 auf ca. 1,7 Mio Menschen ansteigen. Ein Großteil der Betroffenen werden bei stagnierenden Rentenzahlungen die zusätzlich anfallenden Pflegekosten, die über dem Pauschalbetrag der Kassen, der sich nach der Pflegestufe des Betroffenen richtet, nicht zahlen können und ist somit auf Hilfe Dritter angewiesen. Häufig geraten gerade Senioren aufgrund von nachlassender Kraft, Sehstärke und altersbedingten Krankheiten in finanzielle Armut, Schulden oder nicht im seltensten Fall müssen Folgegenerationen bürgen.

Ab 2013 staatliche Unterstützung im Bereich Pflegeabsicherung

Um diesem Szenario entgegen zu wirken, hat das Bundeskabinett ab 2013 eine staatliche Förderung der privaten Pflegeversicherung beschlossen. Hierbei spielt das persönliche Einkommen keine Rolle. Ab 1. Januar 2013 erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine Zulage von 60€ jährlich, sprich 5€ im Monat, wenn dieser eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließt. Dabei liegt der Mindestbeitrag bei 120€. Mit diesem Beschluss sollen staatliche Förderung und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Für wen gilt die Förderung?

Förderungsfähig sind alle versicherten Erwachsenen, die sich in einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung ohne Ausschlusskriterien oder Risikozuschlägen befinden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Minderjährige und bereits pflegebedürftige Personen.

Die staatliche Zulage wird auf Antrag beim Versicherer der Pflegezusatzversicherung gewährt. Beispielsweise bietet die Allianz private Pflegeversicherung in ihrem Vorsorgeprogramm individuell und auf die finanzielle Situation abgestimmt an. Die Einstufung in die Pflegestufe ist sowohl für die gesetzliche als auch für die private Pflegeversicherung verbindlich. Hier sind keine zusätzlichen Kostennachweise notwendig. Im Falle von Arbeitslosigkeit und somit Bezug von ALG II oder Grundsicherung kann der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen oder bei Bedarf innerhalb von drei Monaten gekündigt werden.

Ziel der staatlichen Förderung der privaten Pflegevorsorge ist unverzichtbarer Bestandteil zur generationsgerechten, nachhaltigen und sozialen Absicherung unserer Gesellschaft.

  • 17. Juli 2012
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Viele pflegende Angehörige verschenken beim Thema Pflegehilfsmittel Geld

In Deutschland gibt es knapp 1,6 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Um die häusliche Pflege zu erleichtern, hat der Gesetzgeber für den regelmäßigen Bezug von Pflegehilfsmitteln einen Erstattungsanspruch von monatlich bis zu 31,- Euro vorgesehen. Doch nur etwa 15 Prozent der Leistungsberechtigten nehmen ihren Anspruch auch wahr.

Im Dschungel der Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung kann man sich als Laie leicht verirren. Was sind beispielsweise Pflegehilfsmittel, wo ist die Abgrenzung zu Hilfsmitteln von der Krankenversicherung und was muss bei der Beantragung beachtet werden?

Grundlage des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel ist § 40 des Sozialgesetzbuches XI, in dem die Pflegeversicherung geregelt ist. Neben technischen Produkten, wie beispielsweise einem Pflegebett oder einem Hausnotruf-System, können auch Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet werden. Diese Artikel werden von den pflegenden Angehörigen bei ihrer Pflegetätigkeit verwendet und sollen die oft beschwerliche Arbeit etwas erleichtern.

Doch viele Betroffene kennen ganz offensichtlich nicht ihre gesetzlichen Ansprüche. „Die Kassen haben nach unseren Recherchen zuletzt nur etwa 15 Prozent des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets aufwenden müssen“, sagt Dr. med. Jörg Zimmermann, Initiator der PflegeBox, einem innovativen Servicekonzept für den kostenlosen Bezug von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. „Einer der Gründe ist sicher, dass Pflegehilfsmittel grundsätzlich selbst beantragt werden müssen und nicht – wie beispielsweise Hilfsmittel über die Krankenversicherung – vom Arzt rezeptiert werden. Viele pflegende Angehörige verschenken deswegen Geld, wenn sie dringend benötigte Pflegehilfsmittel beispielsweise selbst kaufen.“

Voraussetzung für eine Bewilligung durch die Pflegekasse ist das Vorliegen einer Pflegestufe sowie die ambulante, häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Pflegestufe spielt keine Rolle für den maximalen Erstattungsbetrag von monatlich 31,- Euro. In den meisten Fällen werden die Pflegehilfsmittel auf unbestimmte Zeit solange bewilligt, wie der Pflegebedürftige ambulant versorgt wird.

Patienten und Angehörige, die ihr individuelles Sortiment an Pflegehilfsmitteln jeden Monat ohne Zuzahlung nach Hause geliefert bekommen möchten, können sich auf www.pflegebox.com über alle Einzelheiten informieren. Dort gibt es auch die Möglichkeit, die notwendigen Formulare der Pflegekasse herunterzuladen oder sich kostenlos und unverbindlich eine Informationsmappe nach Hause schicken zu lassen.

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  • 6. Januar 2012
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Flexible Wohnformen für das Alter

Altenheim

Der Winter steht vor der Tür und vielen körperlich nicht mehr ganz fitten Senioren mit Eigenheimen graust es bereits wieder vor dem alljährlichen Schneeräumen. Lässt sich dieses Problem noch durch einen Hausmeisterdienst oder Sozialdienste wie die Caritas lösen, ist bei einer dauerhaften Überforderung bei der täglichen Haushaltsführung zu überlegen, ob die eigenen vier Wände nicht besser aufgegeben werden sollten. Dabei muss es nicht gleich ein Altenheim sein: Mittlerweile gibt es ein großes Angebot verschiedener Wohn- und Betreuungsformen für die Generation 60 +.

Für ältere Menschen, die einfach nur eine Entlastung im Alltag benötigen und sich ansonsten noch problemlos selbständig versorgen können, eignet sich zum Beispiel das betreute Wohnen. Die Senioren wohnen in den eigenen vier Wänden, können aber je nach Bedarf auf verschiedene Serviceleistungen und medizinische Betreuung zugreifen. Die Wohnanlagen sind auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten und barrierefrei ausgebaut. Ein Programm für die Senioren hilft, soziale Kontakte zu knüpfen. Allerdings kommt die Pflegeversicherung nur für die Standardleistungen wie ein Notrufsystem auf, die Wohnungsmiete und Wahlleistungen müssen die Senioren selbst finanzieren. Den ganzen Beitrag lesen »

  • 18. Oktober 2011
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