Archiv für die ‘Recht – Verbraucher’ Kategorie

Pflege – sind Sie gut für den Ernstfall abgesichert?

Quelle: Fotolia, 99094355, Urheber: Tatjana Balzer

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Pflegebedürftigkeit – alt sein und Hilfe benötigen – ein Thema, das viele Menschen gerne ausblenden. Die „Jungen” sehen keine Veranlassung, sich mit dem Thema zu befassen – die „Best-Ager” in der Altersgruppe 50+ fühlen sich häufig auch noch viel zu fit, um sich ernsthaft damit zu befassen. Viele glauben auch, sie wären über unsere staatlichen Sozialsysteme hinreichend abgesichert und bräuchten sich keine Gedanken zu machen – weit gefehlt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bestenfalls eine Teil-Kasko-Absicherung – das haben im Laufe der Zeit auch viele Politiker bestätigt und daran ändern auch die umfangreichen Reformen der letzten Jahre nichts.

Das ändert sich zum 1.1.2017 bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Beim Thema Pflege hat sich einiges getan in den letzten Jahren – die Leistungen wurden im Zuge des Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) in mehreren Schritten erhöht – insbesondere für Personen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz (wovon insbesondere Demenz-Kranke betroffen sind) wurden die Leistungen schrittweise verbessert. Durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wird die Reform zum 1.1.2017 vollendet – dabei ändern sich nicht nur einzelne Leistungswerte, sondern der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird komplett erneuert.

Gab es bislang 3 Pflegestufen und den Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz, so wird es ab Januar 2017 5 Pflegegrade geben. Stand bislang im Fokus, welche körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftige hat, so kommt es künftig darauf an, inwieweit ein selbstständiges Leben möglich ist (ggf. auch mithilfe von Hilfsmitteln) – davon profitieren künftig Menschen mit geistigen Erkrankungen wie Demenz  – diese könnten künftig auch direkt in einen der höheren Pflegegrade eingestuft werden, wenn die Erkrankung schon so weit fortgeschritten ist, dass viel Hilfe benötigt wird.

Die Leistungen ändern sich zwar im Zuge des PSG II zum Januar 2017 ebenfalls, allerdings werden diese nicht gravierend erhöht, sondern es findet vielmehr eine Umverteilung statt. Bei stationärer Pflege etwa müssen Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 künftig z.B. einen höheren Eigenanteil bezahlen wie derzeit bei stationärer Pflege in Pflegestufe I. Bei Pflegestufe III hingegen zahlt man heute im Pflegeheim mehr wie künftig bei Pflegegrad 4 oder 5 – die Eigenbeteiligung im Fall stationärer Pflege wird durchgängig von Pflegegrad 2 bis 5 immer gleich ausfallen.

Die gesetzlichen Leistungen reichen auch ab 2017 nicht aus

Doch Fakt ist und bleibt: Auch mit der Pflegereform 2017 bleibt die gesetzliche Absicherung eine Teilversicherung – jeder muss einen Teil seiner Pflegekosten selbst tragen. Und das kann in Summe sehr viel werden. Das Risiko, dass wir pflegebedürftig werden ist nicht gering: etwa zwei drittel aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig – bei Männern ist es zumindest jeder zweite. Ein durchschnittlicher Pflegefall dauert rund 6 Jahre an – dabei gehen schnell 5stellige Summen und mehr drauf, die das Erbe schmälern oder den Partner und die eigenen Kindern in Bedrängnis bringen können. Mit Ihrem Partner bilden sie (übrigens auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind) eine Bedarfsgemeinschaft und müssen gegenseitig für etwaige Pflegekosten aufkommen – bei den Kindern sieht es ähnlich aus – das Sozialamt springt zwar zunächst ein, doch werden die Kinder in Anspruch genommen, wenn deren Einkommen über den Festlegungen für den notwendigen Eigenbedarf der Düsseldorfer Tabelle liegt.

Wer sein Vermögen und seine Angehörigen schützen möchte, sollte rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen – je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger ist der Einstieg, denn die Beiträge berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Welche Versicherung geeignet ist, lässt sich leicht feststellen. Im Internet bieten viele Anbieter einen Pflegezusatzversicherung Vergleich an. Achten Sie darauf, einen möglichst großen und stabilen Anbieter zu wählen, der möglichst finanzstark ist – das kann auch gut für die künftige Beitragsstabilität der abgeschlossenen Versicherung sein. Derzeit haben viele private Anbieter angekündigt, ihre Tarife zum Januar 2017 auf die neuen Modalitäten umzustellen – allerdings haben noch nicht alle Gesellschaften bekanntgegeben, wie das genau aussehen wird. Derzeit ist also zu überlegen, noch einige Monate mit dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung zu warten und zu schauen, wie die neuen Tarife genau aussehen werden.

  • 10. September 2016
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Ist die Rente wirklich sicher?

Der legendäre Satz, auf den die Überschrift anspielt, wurde in der 80er Jahren vom damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm geäußert und galt lange Zeit als glaubhaft. Mehr als dreißig Jahre später muss die Frage erlaubt sein, ob die Rente denn tatsächlich so sicher ist, wie einst vom CDU-Politiker postuliert? Noch nie war das Interesse an alternativen Formen der Altersvorsorge so groß wie heute.

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  • 17. September 2012
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Geldanlage in Zeiten der Finanzkrise

Geldanlage | Foto: istockphoto.com/adventtr

Was wird aus dem Euro, steigt die Inflation, ist mein Geld bei der Hausbank sicher? Angesichts immer neuer Hiobsbotschaften aus den europäischen Schuldenländern stellen sich derzeit viele diese Fragen. Gerade die ältere Generation, die ihr Leben lang hart für das Ersparte gearbeitet hat, ist verunsichert. Waren früher nur potentiell spekulative Geldanlagen wie Aktien betroffen, droht nun auch mit festverzinslichen Anlagen der Totalverlust, wenn die Bank pleitegeht. Zwar gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung, diese deckt jedoch nur Beträge bis zu 100.000 Euro ab und gilt nicht für alle Banken. So fallen Geldinstitute, die ihren Hauptsitz im Ausland haben und in Deutschland nur Niederlassungen betreiben, nicht unter das Gesetz. Ausschlaggebend ist in diesem Fall die Regelung im Heimatland der Bank. Den ganzen Beitrag lesen »

  • 3. Februar 2012
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Versandapotheke – die Apotheke ohne Warteschlange

Versandapotheke | Foto: istockphoto.com/lostinbids

Wer kennt es nicht? Da kommt man vom Arzt, geht in die nächste Apotheke und steht in einer langen Warteschlange. Möglicherweise trifft man dann auch noch auf Nachbarn oder Bekannte, die natürlich neugierig darauf sind, welche Medikamente man nun verordnet bekommen hat und jetzt einnehmen muss. Die Anonymität ist damit nicht mehr gewährleistet. Doch auch Berufstätige müssen ihre meist kurz bemessene Zeit in der Schlange unnötig vertrödeln, um vielleicht nur ein paar Kopfschmerztabletten oder Hustenbonbons zu kaufen. Gerade in kleineren Ortschaften kommt es recht oft zu solchen Situationen. Den ganzen Beitrag lesen »

  • 13. Januar 2012
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