Archiv für die ‘Recht – Verbraucher’ Kategorie

Viele pflegende Angehörige verschenken beim Thema Pflegehilfsmittel Geld

In Deutschland gibt es knapp 1,6 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Um die häusliche Pflege zu erleichtern, hat der Gesetzgeber für den regelmäßigen Bezug von Pflegehilfsmitteln einen Erstattungsanspruch von monatlich bis zu 31,- Euro vorgesehen. Doch nur etwa 15 Prozent der Leistungsberechtigten nehmen ihren Anspruch auch wahr.

Im Dschungel der Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung kann man sich als Laie leicht verirren. Was sind beispielsweise Pflegehilfsmittel, wo ist die Abgrenzung zu Hilfsmitteln von der Krankenversicherung und was muss bei der Beantragung beachtet werden?

Grundlage des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel ist § 40 des Sozialgesetzbuches XI, in dem die Pflegeversicherung geregelt ist. Neben technischen Produkten, wie beispielsweise einem Pflegebett oder einem Hausnotruf-System, können auch Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet werden. Diese Artikel werden von den pflegenden Angehörigen bei ihrer Pflegetätigkeit verwendet und sollen die oft beschwerliche Arbeit etwas erleichtern.

Doch viele Betroffene kennen ganz offensichtlich nicht ihre gesetzlichen Ansprüche. „Die Kassen haben nach unseren Recherchen zuletzt nur etwa 15 Prozent des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets aufwenden müssen“, sagt Dr. med. Jörg Zimmermann, Initiator der PflegeBox, einem innovativen Servicekonzept für den kostenlosen Bezug von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. „Einer der Gründe ist sicher, dass Pflegehilfsmittel grundsätzlich selbst beantragt werden müssen und nicht – wie beispielsweise Hilfsmittel über die Krankenversicherung – vom Arzt rezeptiert werden. Viele pflegende Angehörige verschenken deswegen Geld, wenn sie dringend benötigte Pflegehilfsmittel beispielsweise selbst kaufen.“

Voraussetzung für eine Bewilligung durch die Pflegekasse ist das Vorliegen einer Pflegestufe sowie die ambulante, häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Pflegestufe spielt keine Rolle für den maximalen Erstattungsbetrag von monatlich 31,- Euro. In den meisten Fällen werden die Pflegehilfsmittel auf unbestimmte Zeit solange bewilligt, wie der Pflegebedürftige ambulant versorgt wird.

Patienten und Angehörige, die ihr individuelles Sortiment an Pflegehilfsmitteln jeden Monat ohne Zuzahlung nach Hause geliefert bekommen möchten, können sich auf www.pflegebox.com über alle Einzelheiten informieren. Dort gibt es auch die Möglichkeit, die notwendigen Formulare der Pflegekasse herunterzuladen oder sich kostenlos und unverbindlich eine Informationsmappe nach Hause schicken zu lassen.

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  • 6. Januar 2012
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Zum Thema “Erben und Vererben” sind noch viele Fragen offen – es wird zwar viel geerbt, aber nur selten bereits zu Lebzeiten systematisch geplant. Aber warum eigentlich?

Nach Expertenschätzungen werden bis zum Jahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von 13 Billionen Euro in Deutschland vererbt werden. Nur in wenigen Fällen liegt bei Erbschaftsfällen eine klare Nachlassregelung z.B. durch ein Testament vor, so dass es häufig zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (der größten Berufsvereinigung von Anwälten) möchte erfahren, welche Aspekte verbessert werden müssten, damit Erbschaftsfragen stärker in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken. In Kooperation mit der Fachhochschule Köln / Campus Gummersbach wurde eine bundesweite Befragung konzipiert, die sich erstmals in repräsentativer Form den Themen „Erben und Vererben” widmet. Die Ergebnisse werden anonym ausgewertet und dienen dazu, die Aufklärung zu einer frühzeitigen Regelung der Erbschaftsangelegenheiten und die Arbeit der Anwälte in diesem Bereich zu verbessern.

Momentan läuft die Befragungsphase und es werden noch Teilnehmer gesucht. Unter

http://www.unipark.de/uc/erbschaftsstudie/

kann der Online-Fragebogen beantwortet werden. Interessant für alle Teilnehmer: Eine Kurzinformation zu den Studienergebnissen wird auf Anfrage an Teilnehmer zugesandt (Details am Ende der Befragung).

Für Ihre Bereitschaft, dieses wichtige Thema zu unterstützen, vorab vielen Dank im Namen von Prof. Dr. Marion Halfmann, Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing an der FH Köln, die die Studie zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein / Arbeitsgemeinschaft Erbrecht durchführt!

  • 12. Dezember 2011
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Versicherung per Internet liegt im Trend

Versicherung per Internet | Thorben Wengert, pixelio.de(c)  Thorben Wengert / Pixelio.de

Die BITKOM gab gerade die Studie „Versicherung per Internet“ in Auftrag. Ergebnis: Die Zahl der Online-Versicherten hat sich in nur zwei Jahren verdoppelt. Überraschend dürfte für viele sein, dass besonders häufig Menschen ab 65 Jahren ihre Policen im Netz abschließen! Das Web bietet auch für die Versicherer noch großes Potenzial…

BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn geht auf die Umfrage näher ein: „Ältere Menschen informieren sich verstärkt im Web über Versicherungen und schließen Verträge ab. Das zeugt davon, dass sich das Internet zunehmend als bedeutender Vertriebsweg für Versicherungen etabliert.“

Besonders für standardisierte Leistungen sind Online-Versicherer beliebt. Das trifft auf Verträge für Hausrat, Reise, Auto oder Rechtsschutz zu. Bei komplexen Verträgen sieht Bonn hingegen nach wie vor persönlichen Beratungsbedarf. Gerade bei privater Altersvorsorge, Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder beim Wechsel der Krankenversicherung sei der Kontakt zum Berater für viele Menschen nach wie vor wichtig.

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  • 21. September 2011
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Damit Medikamente auch wirken

Einnahmefehler vermeiden
Broschüre für Angehörige von älteren und chronisch kranken Patienten

Medikamente - Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de
Der Apotheker gibt wichtige Hinweise zur richtigen Medikamenteneinnahme.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Fast die Hälfte aller Patienten in Deutschland nimmt Medikamente falsch, unregelmäßig oder gar nicht ein. Ein ungünstiger Krankheitsverlauf, unnötige Krankenhausaufenthalte und eine enorme finanzielle Belastung des Gesundheitssystems sind die Folge. Wo die Ursachen mangelnder Therapietreue zu suchen sind und welche Maßnahmen Abhilfe schaffen können, erläutert eine Broschüre der Deutschen Seniorenliga.

Damit ein Medikament wie vorgesehen wirken kann, muss es zum richtigen Zeitpunkt in der vorgegebenen Dosierung eingenommen werden. Vor allem älteren Patienten, die häufig an mehreren Erkrankungen gleichzeitig leiden und daher auf verschiedene Medikamente angewiesen sind, fällt dies oftmals schwer. Komplexe Einnahmevorschriften und ähnliches Aussehen unterschiedlicher Medikamente tun ein Übriges. „Es wird Zeit, die Patienten und die mit der Pflege betrauten Personen dabei zu unterstützen, sich an die Vorgaben des Arztes zu halten“, so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga in Bonn.
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  • 14. Mai 2011
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