Viele pflegende Angehörige verschenken beim Thema Pflegehilfsmittel Geld

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In Deutschland gibt es knapp 1,6 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Um die häusliche Pflege zu erleichtern, hat der Gesetzgeber für den regelmäßigen Bezug von Pflegehilfsmitteln einen Erstattungsanspruch von monatlich bis zu 31,- Euro vorgesehen. Doch nur etwa 15 Prozent der Leistungsberechtigten nehmen ihren Anspruch auch wahr.

Im Dschungel der Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung kann man sich als Laie leicht verirren. Was sind beispielsweise Pflegehilfsmittel, wo ist die Abgrenzung zu Hilfsmitteln von der Krankenversicherung und was muss bei der Beantragung beachtet werden?

Grundlage des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel ist § 40 des Sozialgesetzbuches XI, in dem die Pflegeversicherung geregelt ist. Neben technischen Produkten, wie beispielsweise einem Pflegebett oder einem Hausnotruf-System, können auch Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erstattet werden. Diese Artikel werden von den pflegenden Angehörigen bei ihrer Pflegetätigkeit verwendet und sollen die oft beschwerliche Arbeit etwas erleichtern.

Doch viele Betroffene kennen ganz offensichtlich nicht ihre gesetzlichen Ansprüche. „Die Kassen haben nach unseren Recherchen zuletzt nur etwa 15 Prozent des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets aufwenden müssen“, sagt Dr. med. Jörg Zimmermann, Initiator der PflegeBox, einem innovativen Servicekonzept für den kostenlosen Bezug von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. „Einer der Gründe ist sicher, dass Pflegehilfsmittel grundsätzlich selbst beantragt werden müssen und nicht – wie beispielsweise Hilfsmittel über die Krankenversicherung – vom Arzt rezeptiert werden. Viele pflegende Angehörige verschenken deswegen Geld, wenn sie dringend benötigte Pflegehilfsmittel beispielsweise selbst kaufen.“

Voraussetzung für eine Bewilligung durch die Pflegekasse ist das Vorliegen einer Pflegestufe sowie die ambulante, häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Pflegestufe spielt keine Rolle für den maximalen Erstattungsbetrag von monatlich 31,- Euro. In den meisten Fällen werden die Pflegehilfsmittel auf unbestimmte Zeit solange bewilligt, wie der Pflegebedürftige ambulant versorgt wird.

Patienten und Angehörige, die ihr individuelles Sortiment an Pflegehilfsmitteln jeden Monat ohne Zuzahlung nach Hause geliefert bekommen möchten, können sich auf www.pflegebox.com über alle Einzelheiten informieren. Dort gibt es auch die Möglichkeit, die notwendigen Formulare der Pflegekasse herunterzuladen oder sich kostenlos und unverbindlich eine Informationsmappe nach Hause schicken zu lassen.

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Eine Reaktion zu “Viele pflegende Angehörige verschenken beim Thema Pflegehilfsmittel Geld”

  1. Matthias

    Danke, für den guten Tip. Gerne werde ich den befolgen. MfG

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