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Klassentreffen – wie finde ich alte Schulkameraden?

Adresssuche im Telefonbuch | Foto: istockphoto.com/robynmac

Jeder von uns kennt die unangenehmen Behördengänge, die bei Veränderungen im persönlichen Umfeld zwingend erforderlich sind. Formulare sind auszufüllen und man weiß nie so recht, wie, wo, was zu erledigen ist. Manchmal können auch banale Anliegen zum Papierkrieg führen und uns viel Zeit und Nerven kosten. Haben wir uns zum Beispiel bereit erklärt, nach 40 Jahren mal wieder ein Klassentreffen zu organisieren, ist das leichter gesagt als getan. Viele ehemalige Klassenkameraden sind unbekannt verzogen oder haben geheiratet und heißen nun anders. Wie lassen sich diese nun ausfindig machen?

Erste Anlaufstelle ist das Internet. Oft lassen sich Personen über Telefonbücher, öffentliche Verzeichnisse oder allgemeine Suchmaschinen wie Google aufspüren. Daneben gibt es spezielle Personensuchmaschinen, bei denen man es versuchen kann oder soziale Netzwerke wie XING oder Facebook. Bei häufigen Namen wie Müller, Meier oder Huber besteht allerdings kaum Aussicht auf Erfolg.

Die Lösung ist in diesem Falle das Einwohnermeldeamt. Diese kommunalen Behörden führen das deutsche Melderegister, in dem die persönlichen Daten jedes Bundesbürgers gespeichert sind. Dazu gehören der Familienname, der Mädchenname, die Anschrift und viele weitere Informationen. In Deutschland gibt es rund 5.400 verschiedene Einwohnermeldeämter, in denen die Datenbanken dezentral gepflegt werden. Nun kann man selbst beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Adresse eine Melderegisteranfrage stellen. Diese Anfragen kosten bis zu 15 Euro und dauern oft sehr lange.

Wer die Mühe scheut oder nicht so lange warten will, kann einen professionellen Dienstleister für die Adressermittlung beauftragen. Die Anbieter führen die Einwohnermeldeamtsanfragen in Ihrem Auftrag durch, die Kosten liegen allerdings bei etwa 30 Euro, bei einem negativen Ergebnis bei der Hälfte. Aber Achtung: Viele Dienste sind eigentlich für Gewerbetreibende gedacht, die Schuldner ausfindig machen wollen und Privatpersonen können diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ oder die Fragen und Antworten (FAQ) auf den Seiten dieser Anbieter, um sich hier Klarheit zu verschaffen.

  • 19. April 2012
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