Beiträge mit dem Tag ‘Vorsorgevollmacht’

Entscheidungen für den Ernstfall rechtzeitig treffen

Ratgeber der Verbraucherzentrale
„Vorsorge selbstbestimmt“ hilft, Verfügungen zu formulieren

Ratgeber - Vorsorge selbstbestimmt
Ratgeber
Vorsorge selbstbestimmt“

Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern ein Gebot der Klugheit in jeder Lebensphase. Unfall und Krankheit können schon für junge Menschen den Ernstfall bringen, in dem Vollmachten und niedergeschriebene Wünsche den Angehörigen notwendige Entscheidungen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Wer frühzeitig eine Patientenverfügung verfasst und ergänzend dazu einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, sorgt vor, dass im Ernstfall in seinem Sinne gehandelt wird. In der Patientenverfügung etwa werden Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege festgehalten. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die persönlichen Rechtsgeschäfte und Finanzangelegenheiten übernehmen soll.
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  • 26. Juli 2008
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Die Pflegehotline der Verbraucherzentralen informiert

  www.verbraucherzentrale-berlin.de

Berlin - Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie schon heute bestimmen, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Viele Menschen möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie zum Beispiel:
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  • 14. März 2008
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