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	<title>Kommentare zu: Betriebsrentner: Rentenerhöhung einfordern</title>
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	<description>Die Jungen Alten: Das Blog von und für Senioren</description>
	<pubDate>Mon, 21 May 2012 18:29:13 +0000</pubDate>
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		<title>Von: voag josef</title>
		<link>http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/betriebsrentner-koennen-rentenerhoehung-einfordern.html/comment-page-1#comment-31802</link>
		<dc:creator>voag josef</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 May 2012 14:46:49 +0000</pubDate>
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		<description>ich beziehe seit 1997 betriebl. AVG. Mein Arbeitgeber, eine Genossenschaft, hat bisher keine Anpassung geleistet. Der Verarbeitungsbetrieb wurde am 31.12.1999 verkauft, der Rohstoff Milch wird weiter von der Liefergenossenschaft dem Käufer zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Der Jahres-gewinn wird jedes Jahr aufgrund genossenschaftl. Steuerfreiheit als Warenrückvergütung an die Genossen ausgeschüttet, sodass keine Verzinsung von 6 % für das gezeichnete hohe Eigenkapital erzielt wird.Da für die Liefergenossenschaft keinerlei Geschäftsrisiko vorhanden oder keine Arbeitsplätze in Gefahr sind, stellt sich für mich die Frage welchen Kapitalbedarf, welche Verzinsung muß eine Liefergenossenschaft erzielen? Ist sie von der Rückstellung betriebl. AVG befreit? darf sie die aufgelaufenen in der Bilanz eingestellten betriebl.AVG-Mittel an die Genossen wie den Bruttojahresgewinn auszahlen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich beziehe seit 1997 betriebl. AVG. Mein Arbeitgeber, eine Genossenschaft, hat bisher keine Anpassung geleistet. Der Verarbeitungsbetrieb wurde am 31.12.1999 verkauft, der Rohstoff Milch wird weiter von der Liefergenossenschaft dem Käufer zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Der Jahres-gewinn wird jedes Jahr aufgrund genossenschaftl. Steuerfreiheit als Warenrückvergütung an die Genossen ausgeschüttet, sodass keine Verzinsung von 6 % für das gezeichnete hohe Eigenkapital erzielt wird.Da für die Liefergenossenschaft keinerlei Geschäftsrisiko vorhanden oder keine Arbeitsplätze in Gefahr sind, stellt sich für mich die Frage welchen Kapitalbedarf, welche Verzinsung muß eine Liefergenossenschaft erzielen? Ist sie von der Rückstellung betriebl. AVG befreit? darf sie die aufgelaufenen in der Bilanz eingestellten betriebl.AVG-Mittel an die Genossen wie den Bruttojahresgewinn auszahlen?</p>
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		<title>Von: Hacker</title>
		<link>http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/betriebsrentner-koennen-rentenerhoehung-einfordern.html/comment-page-1#comment-30335</link>
		<dc:creator>Hacker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 09:54:37 +0000</pubDate>
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		<description>ACHTUNG - Der Bundesverband der Betriebsrentner - sehr hoher Jahresbeitrag 80,00 EUR laut Satzung. Egal in welchem Monat man innerhalb des Jahres eintritt, ist immer ein Jahresbeitrag fällig. 
Bei gleichzeitiger sofortiger Kündigung müß man immer insgesamt 3 Jahresbeiträge leisten. 
2 Jahre Mitglied plus die Monate des Eintrittjahrgang immer 240,00 €. 
Leider sind die meisten Leistungen des Verbandes auch noch kostenpflichtig. Ich selbst habe vom Verband kein Nutzen gehabt, nur Unkosten von 240,00 EUR. Vorherige Kündigung nicht möglich!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ACHTUNG - Der Bundesverband der Betriebsrentner - sehr hoher Jahresbeitrag 80,00 EUR laut Satzung. Egal in welchem Monat man innerhalb des Jahres eintritt, ist immer ein Jahresbeitrag fällig.<br />
Bei gleichzeitiger sofortiger Kündigung müß man immer insgesamt 3 Jahresbeiträge leisten.<br />
2 Jahre Mitglied plus die Monate des Eintrittjahrgang immer 240,00 €.<br />
Leider sind die meisten Leistungen des Verbandes auch noch kostenpflichtig. Ich selbst habe vom Verband kein Nutzen gehabt, nur Unkosten von 240,00 EUR. Vorherige Kündigung nicht möglich!</p>
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		<title>Von: BAS</title>
		<link>http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/betriebsrentner-koennen-rentenerhoehung-einfordern.html/comment-page-1#comment-26416</link>
		<dc:creator>BAS</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Sep 2011 13:05:29 +0000</pubDate>
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		<description>Der Bundesverband der Betriebsrentner ist ein Abzockeverein. Die versprochenen Leistungen, wie die Renmtenberechnung waren in meinem Fall fehlerhaft. Weitere Einzelfallunterstützung gibt es nicht. Die Satzung wird so gut versteckt, dass man sie erst findet, wenn man nicht mehr heraus kann. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Jahre. Das ist aus meiner Sicht unseriös. Ich habe Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gestellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband der Betriebsrentner ist ein Abzockeverein. Die versprochenen Leistungen, wie die Renmtenberechnung waren in meinem Fall fehlerhaft. Weitere Einzelfallunterstützung gibt es nicht. Die Satzung wird so gut versteckt, dass man sie erst findet, wenn man nicht mehr heraus kann. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Jahre. Das ist aus meiner Sicht unseriös. Ich habe Strafanzeige wegen versuchtem Betrug gestellt.</p>
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		<title>Von: Jan Zülch</title>
		<link>http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/betriebsrentner-koennen-rentenerhoehung-einfordern.html/comment-page-1#comment-22088</link>
		<dc:creator>Jan Zülch</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 13:28:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.senioren-blogger.de/?p=612#comment-22088</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Ponath, 

vielen Dank für Ihren Beitrag. Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt auf dem Gebiet Betriebliche Altersversorgung kann ich bestätigen, dass viele Rentner gar nicht wissen, dass ihnen eine höhere Betriebsrente zusteht. Zahlreiche Rentner wissen übrigens auch nicht, dass sie überhaupt ein Anspruch auf ein betriebliches Altersruhegeld haben. 
Eine Ergänzung zu Ihrem Hinweis auf die 3-monatige Widerspruchsfrist. Zu beachten ist dabei, dass der Bescheid des Arbeitgebers bei Versäumung der Frist nur dann unangreifbar wird, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrentner auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt hat und der Betriebsrentner auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen wurde. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, hat der Betriebsrentner drei Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Zülch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Ponath, </p>
<p>vielen Dank für Ihren Beitrag. Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt auf dem Gebiet Betriebliche Altersversorgung kann ich bestätigen, dass viele Rentner gar nicht wissen, dass ihnen eine höhere Betriebsrente zusteht. Zahlreiche Rentner wissen übrigens auch nicht, dass sie überhaupt ein Anspruch auf ein betriebliches Altersruhegeld haben.<br />
Eine Ergänzung zu Ihrem Hinweis auf die 3-monatige Widerspruchsfrist. Zu beachten ist dabei, dass der Bescheid des Arbeitgebers bei Versäumung der Frist nur dann unangreifbar wird, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrentner auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt hat und der Betriebsrentner auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen wurde. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, hat der Betriebsrentner drei Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Jan Zülch</p>
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		<title>Von: Fuchs</title>
		<link>http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/betriebsrentner-koennen-rentenerhoehung-einfordern.html/comment-page-1#comment-9650</link>
		<dc:creator>Fuchs</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2009 10:12:56 +0000</pubDate>
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		<description>Achtung Hinweis. Bundesverband der Betriebsrentner ist Abzockerverein. Die versprochenden leistungen sind nicht Kostenfrei und die Kündigungsfristen sind lang und ggf. zieht der verband vor Gericht!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Achtung Hinweis. Bundesverband der Betriebsrentner ist Abzockerverein. Die versprochenden leistungen sind nicht Kostenfrei und die Kündigungsfristen sind lang und ggf. zieht der verband vor Gericht!!</p>
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