Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2009
Mit schöner Regelmäßigkeit beschließt der Gesetzgeber Änderungen, die ab der Jahresmitte in Kraft treten. So auch in diesem Jahr. Ein Beispiel: Seit dem 1. Juli 2009 bekommen die Rentner mehr Geld. Doch damit nicht genug: Darüber hinaus gelten zahlreiche neue Regelungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.
Renten: Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 erhalten die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Die Altersbezüge steigen im Westen um 2,41 Prozent. Im Osten Deutschlands wird das Rentenniveau sogar um 3,38 Prozent nach oben hin angepasst.
Krankenversicherungen: Der einheitliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Gleichzeitig wird der Steuerzuschuss für den sogenannten Gesundheitsfonds erhöht.
Hausarztmodell: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet ein Hausarztmodell anzubieten. Auf Wunsch können die Versicherten freiwillig daran teilnehmen und konsultieren künftig vor dem Besuch eines Facharztes grundsätzlich immer einen Hausarzt. Im Gegenzug kommen diese Versicherten dann in den Genuss von Vorteilen. Diese können zum Beispiel im Wegfall der Praxisgebühren liegen.
Notrufe per Handy: Notrufe an die Polizei oder die Feuerwehr können vom Mobiltelefon aus nur noch mit einer gültigen SIM-Karte abgesetzt werden. Bis Ende Juni waren diese Notrufe auch ohne eine gültige SIM-Karte möglich.
Auslandstarife für mobiles Telefonieren: Die maximalen Gesprächsgebühren für die Handynutzung innerhalb des EU-Auslands sinken. Ein Anruf darf demnach höchstens 51 Cent pro Minute kosten. Für Gespräche, die im Ausland ankommen, dürfen die Telefongesellschaften nicht mehr als 22,6 Cent berechnen.
Hartz IV-Leistungen: Die Leistungen für Hartz IV-Empfänger werden angehoben. Der Regelsatz steigt von bislang 351 Euro auf 359 Euro monatlich. Von den gestiegenen Sätzen profitieren auch die Empfänger der Grundsicherung im Alter.
Kfz-Steuer: Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit Juli 2009 nicht mehr ausschließlich nach dem Hubraum berechnet. Teilweise wird jetzt auch der Ausstoß von Kohlendioxiden bei der Festlegung der Steuer herangezogen. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Finanzen profitieren von der Neuregelung vor allem Besitzer von kleineren und verbrauchsarmen Fahrzeugen. Mit höheren Belastungen müssen die Halter von großen Fahrzeugen rechnen, die zudem viel Kraftstoff verbrennen. Die neue Kfz-Steuer gilt für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden. Für Pkw, die vor dem 5. November 2008 neu zugelassen wurden, ändert sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Die alte Steuerformel hat für die Halter dieser Fahrzeuge bis zum Jahr 2013 Bestand. Erst danach kommt die neue Regelung zum Tragen. Komplizierter ist die Besteuerung für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden. Hier wird die Euro-Norm (Abgasnorm) für die Berechnung der Kfz-Steuer herangezogen.
Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro





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