Luxemburger Richter bestätigen deutsches Apothekenrecht
EuGH urteilt: Deutsche Apotheken
nicht in die Hände von Kapitalgesellschaften
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| Hans-Günter Friese, Präsident der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe |
Münster, 19. Mai 2009. Deutsche Apotheken dürfen auch weiterhin nur von zugelassenen Apothekern, nicht aber von Kapitalgesellschaften, geführt werden. Das so genannte deutsche „Fremdbesitzverbot“ sei mit dem Europarecht vereinbart, urteilte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
“Ein wichtiger Etappensieg für den Verbraucherschutz”, so bewertet Hans-Günter Friese, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe das Urteil des EuGH.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe begrüßt das Urteil als „wichtigen Etappensieg für den Verbraucherschutz“, so Präsident Hans-Günter Friese. Bereits Generalanwalt Yves Bot habe in seinem Schlussantrag im Dezember 2008 die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt, sagt Kammerpräsident Hans-Günter Friese: „Arzneimittel sind keine Bonbons, sondern ein erklärungsbedürftiges Gut mit Wirkungen und Nebenwirkungen. Die Gesundheit der Menschen darf daher nicht an die Renditeziele von Konzernen geknüpft werden. Die inhabergeführte, wohnortnahe Apotheke ist ein lebendiges Beispiel für ein Höchstmaß an persönlicher Verantwortung gegenüber den Patienten.“
Im Zentrum des mittlerweile zwei Jahre andauernden Rechtsstreits stand der niederländische Pharmavertrieb Doc Morris. Das Saarland hatte der inzwischen zum Pharmahändler Celesio gehörenden Kapitalgesellschaft im Juli 2006 den Betrieb einer Filialapotheke erlaubt. Die Apothekerkammer des Saarlandes und der Deutsche Apothekerverband hatten gegen die Zulassung geklagt, da nur Apotheker mit deutscher Approbation, aber keine Kapitalgesellschaften Apotheken betreiben dürfen. Daraufhin ließ das Verwaltungsgericht des Saarlandes beim EuGH klären, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die in der Europäischen Union garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt.
Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe
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Begrüßt wurde das Urteil der Europarichter von den rund 22.000 deutschen Apotheker/innen. Die Celesio-Aktionäre waren von der heutigen Talfahrt ihrer Aktien (ca. 14,5 Prozent Minus) sicher wenig begeistert.
Tags: Apotheken, Apothekerkammer, EuGH, Europäische, Fremdbesitzverbot, Gerichtshof, Hans-Günter Friese, Luxemburg, Recht, Westfalen-Lippe






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Am 18. Februar 2010 um 17:00 Uhr
Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr“ 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:
Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings“. Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.
Auch der traditionelle Offizin-Apotheker kann seinen Weihnachtspunsch mit Blick auf das abgelaufene Jahr nicht ganz genüsslich schlürfen, gelang es den Besitzstandswahrern von der Standeslobby doch nicht, den ungeliebten Arzneimittelversand zurecht zu stutzen. Zu Recht ließ sich nämlich der Bundesgesetzgeber von aller Stimmungsmache der ABDA nicht beeindrucken und ließ den RX-Versand im Zuge der 15. AMG-Novelle unangetastet. Auch an dieser Front ist jedoch politisch noch nicht endgültig Ruhe eingekehrt, wie fortgesetzte Diffamierungsversuche der Arzneimittelversands durch die üblichen Verdächtigen zeigen.
Als Gewinner des „Super-Apothekenrechts-Jahrs“ dürfen sich die inhabergeführten Versandapotheken sehen, wurde doch ihre Rolle als bewährtes Glied der Pharmadistributionskette sowohl aus Luxemburg als auch aus Berlin bestätigt. Jedenfalls gilt dies für den herkömmlichen Arzneimittelversand - den Pick up-Stellen soll es dagegen laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag an den Kragen gehen. Ob diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten. Abgesehen davon, dass es schon grundsätzlich rechtlich umstritten ist, ob ein Pick up-Verbot zulässig wäre, wird ein solches Verbot zumindest nicht leichter werden, je länger sich die bestehenden Bestell- und Abholstationen auf dem Markt etablieren und damit Besitzstände geschaffen werden.
Auch sonst wird es 2010 für Versandapotheken spannend bleiben: So steht endlich eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an, ob es auch ausländischen Versandapotheken untersagt wird, die Festpreise für RX zu unterlaufen, oder aber ob die angesichts der bislang widersprüchlichen Rechtsprechung zu dieser Frage bestehende Diskriminierung deutscher Versandapotheken fortgesetzt wird. Eine längst überfällige Liberalisierung zeichnet sich auch bei den Tierarzneimitteln ab: Auf Druck aus Brüssel hin hat die Bundesregierung angekündigt, zumindest den OTC-Versand für Heimtiere frei zu geben, was Versandapotheken einen neuen hoch interessanten Markt erschließen wird. Grund genug also für Versandapotheker, heuer mit einem besonders feinen Tröpfchen auf 2010 anzustoßen.