Pflege – sind Sie gut für den Ernstfall abgesichert?

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Quelle: Fotolia, 99094355, Urheber: Tatjana Balzer

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Pflegebedürftigkeit – alt sein und Hilfe benötigen – ein Thema, das viele Menschen gerne ausblenden. Die „Jungen” sehen keine Veranlassung, sich mit dem Thema zu befassen – die „Best-Ager” in der Altersgruppe 50+ fühlen sich häufig auch noch viel zu fit, um sich ernsthaft damit zu befassen. Viele glauben auch, sie wären über unsere staatlichen Sozialsysteme hinreichend abgesichert und bräuchten sich keine Gedanken zu machen – weit gefehlt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bestenfalls eine Teil-Kasko-Absicherung – das haben im Laufe der Zeit auch viele Politiker bestätigt und daran ändern auch die umfangreichen Reformen der letzten Jahre nichts.

Das ändert sich zum 1.1.2017 bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Beim Thema Pflege hat sich einiges getan in den letzten Jahren – die Leistungen wurden im Zuge des Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) in mehreren Schritten erhöht – insbesondere für Personen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz (wovon insbesondere Demenz-Kranke betroffen sind) wurden die Leistungen schrittweise verbessert. Durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wird die Reform zum 1.1.2017 vollendet – dabei ändern sich nicht nur einzelne Leistungswerte, sondern der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird komplett erneuert.

Gab es bislang 3 Pflegestufen und den Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz, so wird es ab Januar 2017 5 Pflegegrade geben. Stand bislang im Fokus, welche körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftige hat, so kommt es künftig darauf an, inwieweit ein selbstständiges Leben möglich ist (ggf. auch mithilfe von Hilfsmitteln) – davon profitieren künftig Menschen mit geistigen Erkrankungen wie Demenz  – diese könnten künftig auch direkt in einen der höheren Pflegegrade eingestuft werden, wenn die Erkrankung schon so weit fortgeschritten ist, dass viel Hilfe benötigt wird.

Die Leistungen ändern sich zwar im Zuge des PSG II zum Januar 2017 ebenfalls, allerdings werden diese nicht gravierend erhöht, sondern es findet vielmehr eine Umverteilung statt. Bei stationärer Pflege etwa müssen Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 künftig z.B. einen höheren Eigenanteil bezahlen wie derzeit bei stationärer Pflege in Pflegestufe I. Bei Pflegestufe III hingegen zahlt man heute im Pflegeheim mehr wie künftig bei Pflegegrad 4 oder 5 – die Eigenbeteiligung im Fall stationärer Pflege wird durchgängig von Pflegegrad 2 bis 5 immer gleich ausfallen.

Die gesetzlichen Leistungen reichen auch ab 2017 nicht aus

Doch Fakt ist und bleibt: Auch mit der Pflegereform 2017 bleibt die gesetzliche Absicherung eine Teilversicherung – jeder muss einen Teil seiner Pflegekosten selbst tragen. Und das kann in Summe sehr viel werden. Das Risiko, dass wir pflegebedürftig werden ist nicht gering: etwa zwei drittel aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig – bei Männern ist es zumindest jeder zweite. Ein durchschnittlicher Pflegefall dauert rund 6 Jahre an – dabei gehen schnell 5stellige Summen und mehr drauf, die das Erbe schmälern oder den Partner und die eigenen Kindern in Bedrängnis bringen können. Mit Ihrem Partner bilden sie (übrigens auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind) eine Bedarfsgemeinschaft und müssen gegenseitig für etwaige Pflegekosten aufkommen – bei den Kindern sieht es ähnlich aus – das Sozialamt springt zwar zunächst ein, doch werden die Kinder in Anspruch genommen, wenn deren Einkommen über den Festlegungen für den notwendigen Eigenbedarf der Düsseldorfer Tabelle liegt.

Wer sein Vermögen und seine Angehörigen schützen möchte, sollte rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen – je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger ist der Einstieg, denn die Beiträge berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Welche Versicherung geeignet ist, lässt sich leicht feststellen. Im Internet bieten viele Anbieter einen Pflegezusatzversicherung Vergleich an. Achten Sie darauf, einen möglichst großen und stabilen Anbieter zu wählen, der möglichst finanzstark ist – das kann auch gut für die künftige Beitragsstabilität der abgeschlossenen Versicherung sein. Derzeit haben viele private Anbieter angekündigt, ihre Tarife zum Januar 2017 auf die neuen Modalitäten umzustellen – allerdings haben noch nicht alle Gesellschaften bekanntgegeben, wie das genau aussehen wird. Derzeit ist also zu überlegen, noch einige Monate mit dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung zu warten und zu schauen, wie die neuen Tarife genau aussehen werden.

2 Reaktionen zu “Pflege – sind Sie gut für den Ernstfall abgesichert?”

  1. Perkon

    Ganz genau diese Informationen habe ich gesucht. Vielen Dank für das Zusammentragen und Veröffentlichen.

    Doch ich bin leider nicht wirklich begeistert, von dem, was ich hier lesen musste. Vor allem, dass die gesetzlichen Leistungen auch weiterhin nicht reichen werden.

  2. Emilia

    Vielen Dank für das Zusammentragen dieser äußerst hilfreichen Informationen und vor allem für das Veröffentlichen. Ich denke diese Informationen werden mir bei der Suche nach einer geeigneten Seniorenresidenz sehr weiterhelfen. Da ich ja schon ein etwas älteres Semester bin werde ich demnächst in so eine Residenz ziehen müssen und daher mache ich mich jetzt schon auf die Suche nach einer für mich geeigneten.

    liebe Grüße Emilia

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