Pflicht zum Winterdienst auch für Senioren?

Während ganz Deutschland unter einer weißen Decke verschwindet, wird das Thema Winterstreudienst aktueller denn je. Glätte, Eis und Schnee lassen die Gefahren für die Gesundheit besonders unter älteren Menschen wieder sprunghaft ansteigen. Verbunden sind damit Konsequenzen wie der Volksmund sagt: Jeder soll vor seiner eigenen Haustüre kehren. Im Winter ist damit freilich das Räumen der Schneemassen gemeint. Und exakt hier streiten sich die Gemüter: Grundsätzlich ist die Verpflichtung zutreffend, das jeder Hausbesitzer den Gehweg frei halten muss. Was ist jedoch mit den Menschen, die mit Schneeschaufel, Salz oder Streusand nicht mehr umgehen können? Das Amtsgericht Hamburg-Altona hier eine eindeutige Entscheidung getroffen.

Einen entsprechenden Fall hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona zu beurteilen und befreite eine 80-jährige Frau von der Verpflichtung zum Winterdienst. Mit einem ärztlichen Attest konnte die zu 90 Prozent schwerbehinderte Seniorin belegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war, die winterlichen Räumarbeiten selbst zu erledigen. Auch die Kosten für eine Firma muss die alte Dame nach Ansicht des Gerichts nicht tragen. Der Mieter hatte ein Unternehmen beauftragt, die den Winterdienst übernimmt. Das Gericht wertete die Beauftragung einer Firma als eine „indirekte“ Mieterhöhung. (AZ: 318A C 146/06)

Jürgen Ponath

Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro

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