Rente: Adressen und Vorsorgeaufwendungen
Die Deutsche Rentenversicherung weist die Bezieher von Renten darauf hin, Änderungen in der Anschrift unbedingt mitzuteilen. Denn: Können Briefe zum Beispiel nach einem Umzug nicht auf dem Postwege zugestellt werden, dann muss die Auszahlung der jeweiligen Rente eingestellt werden. Und dafür wird in jedem Fall die aktuelle Postadresse des Rentenbeziehers benötigt. Änderungen der Anschrift sind beim Rentenservice der Deutschen Post in jeder Filiale möglich oder im Internet unter www.rentenservice.de.
Wie die Behörde weiterhin mitteilt, sind die Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung seit Januar 2005 als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) zu 60 Prozent absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt pro Jahr jeweils um zwei Prozentpunkte und beträgt 2009 folglich 68 Punkte. Ab dem Jahr 2025 sind die Rentenversicherungsbeiträge und der ihnen gleichgestellte Beiträge ganz von der Steuerpflicht befreit. Weil der Beitrag zur Rentenversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber aufgebracht wird, sind 50 Prozent des 68-prozentigen Sonderausgabenabzugs bereits ausgeschöpft. Somit wirken sich nur die verbleibenden 18 Prozent direkt steuermindernd für den Arbeitnehmer aus.
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Für die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein separater Höchstbetrag von 2.400 Euro. Für Steuerpflichtige, die ihren Krankenversicherungsschutz nur teilweise selber bezahlen müssen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner) beträgt der Höchstbetrag 1.500 Euro. Neben den Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung im Alter und den Sonstigen Vorsorgeaufwendungen können auch die Beiträge für eine Riester-Rente bis zu den hierfür vorgesehenen Höchstbeträgen als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro





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