Schnee und Eis – Die Freuden des Winter

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Jedes Jahr freuen sich die Menschen auf die Winterzeit, auf den Schnee und die Gemütlichkeit. In dieser Jahreszeit verbringen die Familien viel Zeit miteinander, spielen in der Wohnung Spiele oder aber vergnügen sich draußen in der schneebedeckten Wunderlandschaft. Schlitten fahren oder Eislaufen sind besondere Winteraktivitäten, die nur in diesen Monaten betrieben werden können. Besonders Kinder erfreuen sich an dem liegengebliebenen weißen Schnee und wollen jede freie Minute draußen verbringen. Doch Schnee und Eis sind nicht nur zum Vergnügen da, denn mit ihnen sind auch viele Unannehmlichkeiten verbunden. Liegt Schnee vor dem Haus, beginnt die alljährliche Verkehrssicherungspflicht mit Streuen und Schneeräumen.

Winterpflichten können delegiert werden

Auf öffentlichen Gehwegen sind zunächst die Gemeinden in der Verpflichtung. Doch diese machen es sich häufig leicht und delegieren ihre Pflicht einfach an die Straßenanlieger, sprich die Hauseigentümer, weiter. Hauseigentümer geben ihre Verkehrspflicht an die Hausverwalter und Mieter weiter, indem sie den Winterdienst als festen Bestandteil in den Mietvertrag aufnehmen.
Gemäß aktueller Rechtsprechung muss der Winterdienst von 7 bis 20 Uhr ausgeführt werden. Je nach Wetter kann es sein, dass man auch häufiger zur Schippe greifen muss – bei starkem Schneefall reicht einmaliges Schneeräumen am Morgen nicht aus. Der Winterdienst beinhaltet das Räumen der Gehwege, der Zugänge zum Haus, zu den Garagen als auch die Wege zu den Mülltonnen. Es ist nicht erforderlich, die gesamten Flächen von Schnee und Eis zu befreien, denn es ist lediglich ein rutschfester Durchgang von 80 Zentimetern bis 1,20 Meter vorgeschrieben und kann je nach Gemeindeordnung variieren.

Seniorenheimen gehört besondere Vorsicht

Besonders für ältere Menschen sind Schnee und Eis sehr gefährlich, da sie altersbedingt schneller ausrutschen und sich verletzen können. Aus diesem Grund sollte man besonderes Augenmerk auf Wohngebiete mit vielen älteren Menschen legen. Speziell Seniorenheimen gehört besondere Vorsicht. Das Gelände rund um die Wohnstätte sollte daher stets von Schnee und Eis befreit werden. Hausmeister haben eine verantwortungsvolle Aufgabe und benötigen entsprechende Hilfsmittel, um ihren Winterdienst ausführen zu können. Schneefräsen eignen sich sehr gut, um mit wenig Aufwand die Wege rund um das Seniorenheim von Schnee und Eis zu befreien. Nach der Bearbeitung mit der Fräse und der Beseitigung der losgelösten Eisbrocken, muss der Hausmeister die Wege noch abstreuen. Erst dann können die Wege für die Senioren wieder freigegeben werden.
Im Winter bekommen Hausmeister von Seniorenheimen sehr viel zu tun, denn ihnen obliegt nicht nur das Räumen der Gehwege um das Gebäude herum, sondern auch das Räumen der Parkanlagen auf dem Gelände. Viele Wohnstätten haben ein großes Areal, auf dem sich die Bewohner sonst frei bewegen können.
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Image courtesy of dan / FreeDigitalPhotos.net

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Eine Reaktion zu “Schnee und Eis – Die Freuden des Winter”

  1. Monopoly

    Erst vor kurzen musste ich bei glatter Straße für einen Senioren einen Krankenwagen buchen, da dieser stürtzte. Bei solchen Unfällen immer gleich zum Arzt!

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