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Wichtige Änderungen für 2010

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Auch im neuen Jahr ergeben sich wieder zahlreiche Änderungen, die Senioren betreffen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengetragen.

Erben: Ziel der Erbrechtsreform ist es, diejenigen besser zu stellen, die jahrelang Angehörige gepflegt haben. In den Genuss eines Ausgleichs sollen zukünftig auch Menschen kommen, selbst wenn die Eltern die Pflegeleistungen nicht im Testament berücksichtigt haben. Dies ist unabhängig davon, ob die Pflegenden ihren Beruf für die Pflege aufgeben mussten oder nicht. Zur Sicherung künftiger Ansprüche empfehlen Experten sogenannte Pflegetagebücher zu führen. So lässt sich der Aufwand im Streitfall nachweisen.

Enterben: Ab Januar 2010 gilt für alle Erbfälle das neue Erbrecht. Demnach kann einem Erben sein Pflichtteil entzogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies im letzten Willen verfügt wurde. Weil die Gründe teilweise veraltet waren, hat der Gesetzgeber sie modernisiert. Ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel sind als Grund für eine Enterbung hinsichtlich des Pflichtteils nicht mehr zeitgemäß – eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung dagegen schon.

Freibeträge: Seit Jahresbeginn bleibt mehr vom Einkommen übrig. Der Grundfreibetrag für Ledige steigt von 7.834 Euro auf 8.004 Euro an. Für Verheiratete erhöht sich der Freibetrag von 15.669 Euro auf 16.009 Euro. Von den höheren Freibeträgen profitieren auch viele Senioren, weil weniger Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Krankenversicherungsbeiträge: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können seit 2010 in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Von der Steuer können allerdings nur Basisleistungen abgesetzt werden. Eine spezielle Regelung sorgt dafür, dass niemand schlechter gestellt wird: Bis 2019 prüfen die Finanzämter, ob die alte oder die neue Regelung zum Geltendmachen von Krankenversicherungsbeiträgen im Einzelfall günstiger ist und wenden die individuell beste Regelung an.

Pflege: Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden angehoben. Dies gilt sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege. In der vollstationären Pflege (Stufe III) steigt der monatliche Betrag von 1.470 Euro auf 1.510 Euro. Die gleichen Beträge gelten in der Kurzzeitpflege für alle Pflegestufen. Und: Das Pflegegeld steigt in allen Stufen um zehn Euro im Monat.

Strom: In Neubauten und bei großen Umbauten werden intelligente Stromzähler Pflicht. Die neue Zählergeneration soll die Verbraucher beim Energiesparen unterstützen und bietet die Möglichkeit, den Verbrauch am Computer selbst zu kontrollieren. Außerdem müssen die Stromversorger ab Ende 2010 Tarifangebote machen, die Erzeugerkosten zu bestimmten Tageszeiten weitergeben. So könnte es künftig deutlich günstiger werden, die Wäsche nachts zu waschen. Das Sparpotenzial soll bei bis zu 30 Prozent liegen.

Mobiltelefontarife: Mobile Telefonate werden in der Europäischen Union (EU) billiger. Ab 1. Juli kostet eine abgehende Gesprächsminute maximal 46 Cent – ab 2011 sinken die Gebühren pro Minute auf 41 Cent. Eingehende Anrufe im EU-Ausland kosten ab Juli 2010 nur noch 15 Cent – und ein Jahr später elf Cent.

Jürgen Ponath

Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro

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Eine Reaktion zu “Wichtige Änderungen für 2010”

  1. Ziska

    Vielen herzlichen Dank für diese sehr gute Übersicht der Neuerungen für 2010. Aktuell muss ich mich leider besonders mit dem Thema Erbe auseinander setzten und habe ergänzend zu der von Ihnen verfassten Kurzübersicht auf http://www.erbrecht-heute.de sehr gute weiterführende Informationen entdeckt.
    Gruß Ziska

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