Archiv für die ‘Wohnen und Leben’ Kategorie

Maximale Platznutzung in urbanen Wohnumfeldern

 

Photo by Adam Winger on Unsplash

Arbeitsplatznähe und schlechte Verkehrsanbindungen treiben immer mehr Menschen dazu, in urbane Wohnumfelder zu ziehen. Das führt dazu, dass die Anzahl der Menschen auf kleiner Fläche immer weiter zu nimmt. Der eigene Wohnraum pro Person wird dadurch also auch immer kleiner. Ob sich dahingehend eine Trendwende entwickeln wird oder nicht, hängt von politischen Entscheidungen in der Zukunft ab. Wie lebenswert dieser kleine persönliche Raum ist, kann allerdings jeder selbst für sich beeinflussen. Nachfolgend gibt es daher ein paar Tipps, wie man wenig Platz maximal ausnutzt.

Am meisten Einbußen der Wohnfläche gibt es im Badezimmer

Neben dem Wegfallen oder nicht Vorhandensein von Balkonen & Terrassen, schwindet durch zunehmende Einwohnerzahlen in eng bebauten Großstädten vor allem im Badezimmer Komfortplatz. Badezimmer mit sowohl Duschkabine als auch Badewanne sind hier gefühlt gar nicht mehr vorhanden. Abgelöst wurden diese zumeist von den Duschwannen, die eine Kombination aus Badewanne und Dusche darstellen. Diese sind aber noch immer mehr als nur sperrig und nehmen sehr viel Platz für andere Einrichtungsgegenstände oder sogar Bewegungsraum weg.

 

Daher geht unsere Empfehlung für diese kleinen Badezimmer ganz klar zur Installation von einer Duschkabine. Natürlich wünschen sich viele eher eine komfortable Badewanne für das Badezimmer, als eine kleine, enge Duschkabine, allerdings hat sich die Sanitärbranche diesem Problem längst angenommen. So bietet sich mittlerweile auch optimaler Komfort in einer modernen Duschkabine. 80×80 Zentimeter ist hier das Standardmaß für platzsparende Modelle. Dieses Maß ermöglicht maximalen Duschkomfort und genug Platz zum Bewegen und für anderes Badinventar.

Platzwunder durch Multifunktionalität

Dieser zuvor beschriebene Fokus der Möbel- und Wohnbranchen auf ebendiese kleinen, engen Wohnungen in urbanen Wohngegenden lässt sich auch in anderen Räumen erkennen. So kann man heutzutage sogar eine Einzimmerwohnung wohnlich und komfortabel einrichten, sodass es dem Bewohner an nichts mangelt. Möglich macht dies die Entwicklung und Weiterentwicklung von multifunktionalem Mobiliar. Das wohl bestbekannte Beispiel für diese Möbelstücke ist das Schlafsofa. Ursprünglich gab es nur ein paar wenige unterschiedliche Modelle, bei denen die Funktionalität im Vordergrund stand. Mittlerweile gibt es unzählige Varianten für diversen Gebrauch. Schlafsofas zum Ausziehen als echtes Gästebett oder eine Variante, bei der man lediglich die Rücklehne umklappt, als Notlösung falls es mal wieder länger dauert im Büro, die Einsatzorte und -möglichkeiten sind beinahe endlos.

 

Und mit diesem Beispiel von 2-in-1 Möbeln hört es nicht auf, sondern es fängt erst an super ausgefallen zu werden. Innovator*innen überall auf der Welt feilen aktuell an Modulmöbeln, die mehrere einzelne Möbelstücke in sich vereinen. Für uns heutzutage scheint das total verrückt, in der Zukunft dagegen vielleicht ein Standard.

Einen Blick in die Zukunft wagen

Sowohl in unserem Einleitungstext als auch im Absatz über Multifunktionalität haben wir bereits Blicke in die Zukunft gewagt und Spekulationen angestellt. Ob sich diese hochkonzentrierte Wohnsituation in urbanen Lebensräumen noch einmal entzerrt, kann aktuell niemand sicher wissen. Was sich aber gesichert festhalten lässt, ist die Vielzahl an Beweggründen, aus denen Menschen sich in diese Wohnsituation begeben. Einige sehen keine Alternative für sich, da ein Großteil der Arbeitsplätze in Deutschland in den Innenstädten angesiedelt und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland oft alles andere als ideal ist. Andere wiederum entscheiden sich ganz bewusst für diesen Schritt in urbane Wohngegenden, da sie die Schnelllebigkeit der Stadt mögen. Gut, dass es aber immer mehr umfangreiche Ratgeber und Lifestyle-Experten gibt, die zeigen, wie man sich – ob gezwungen oder nicht – einen wundervollen Rückzugsort auch auf engstem Raum aufbauen kann.

  • 20. Oktober 2021
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Was kostet das Altersheim? – Ratgeber zur Finanzierung der Pflege-Unterkunft

Copyright Bigstock – Yastremska

 

In Deutschland gibt es eine große Auswahl von Pflegeeinrichtungen – mehr als 15.000 Seniorenheime werden aktuell gezählt. So ist die Auswahl eines passenden Pflegeheims zunächst sehr schwierig, da sich alle Einrichtungen grundlegend voneinander unterscheiden können. Doch ist erst einmal das passende Pflegeheim gefunden, stellt sich im Anschluss gleich die Frage nach der Finanzierung. Denn die Unterbringung in einem Pflegeheim kostet viel Geld, schließlich muss ein Pflegebedürftiger auch mit Rundumversorgung gepflegt werden. Die Kosten berechnen sich dabei aus verschiedenen Komponenten wie die allgemeine Pflege, die Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten, die sich durch die monatlichen Kosten ergeben. Wer bei der Finanzierung noch ratlos ist und sich die Frage nach der Finanzierung für einen Pflegebedürftigen stellt, kann sich mit den folgenden drei Tipps einen Überblick für die Kosten und Beantragung von finanzieller Unterstützung schaffen.

Tipp 1: Kosten für verschiedene Pflegeheime vergleichen

Ein Seniorenheim kann recht teuer werden, vor allen dann, wenn die Ansprüche für eine entsprechende Qualität hoch ausfallen. Daher gilt es sich für die Wahl eines geeigneten Seniorenheims entsprechend zu informieren. Das Internet kann dafür eine große Hilfe sein. Denn fast alle Seniorendomizile haben eine Webseite, die über das pflegerische Angebot und über die Gegebenheiten in einem Seniorenheim informieren. Ebenso lassen sich hier auch die Kosten für in Frage kommende Wohnheime vergleichen. Denn jedes Wohnheim hat auch einen unterschiedlichen Preis. Die Preisgestaltung richtet sich dabei vor allem an die verfügbaren Pflegekräfte. Umso mehr Pflegekräfte zur Verfügung sind, desto besser ist in der Regel auch das pflegerische Angebot.

Tipp 2: Kostenhilfe für pflegerische Versorgung in einem Heim beantragen

In der Regel betragen die Kosten, die auf einen Pflegebedürftigen oder einen Angehörigen zukommen, ungefähr 1.500 Euro im Monat. Allerdings sind dabei auch die Leistungen durch den beantragten Pflegegrad einberechnet. So müssen Pflegebedürftige oder Angehörige immer eine Pflege-Zuzahlung leisten, um einen Platz in einer Pflege-Unterkunft möglich zu machen. Ab dem Jahr 2017 gilt der Pflegegrad für eine anerkannte Leistung der Pflegeversicherung:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro


Die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen sich dabei für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. So ist eine Unterbringung in einem Pflegeheim nichts anderes als die Buchung eines Zimmers in einem Hotel mit Vollpension. Denn zur Unterkunft gehört auch die Verpflegung der Bewohner. Die Finanzierung dieser Kosten muss von den Bewohnern selbst getragen werden, denn schließlich hätte der Pflegeversicherte die Kosten auch tragen müssen, wenn er keine Pflegebedürftigkeit hätte und kein Unterbringung in einem Pflegeheim suchen müsste.

Tipp 3: Taschengeld im Pflegeheim in Anspruch nehmen

Neben Kost, der Zimmerausstattung und tollen Veranstaltungen hat jeder Pflegebedürftige in einem Seniorenheim auch kleinere Wünsche, die nicht im Preis einer Pflegeunterkunft inbegriffen sind. Denn in vielen stationären Einrichtungen gibt es einen Kiosk, an dann man sich Zeitungen, Süßigkeiten oder gemütlich bei einer Tasse Kaffee treffen kann. Ebenso brauchen Bewohner auch immer wieder neue Kleidung, die wohlhabende Bewohner von ihrem eigenen Vermögen bezahlen können. Sind Bewohner auf Sozialleistungen angewiesen, ist es möglich mindestens 109,08 Euro als Taschengeld vom Sozialamt zu beantragen.

 

  • 8. Dezember 2017
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Pflege – sind Sie gut für den Ernstfall abgesichert?

Quelle: Fotolia, 99094355, Urheber: Tatjana Balzer

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Pflegebedürftigkeit – alt sein und Hilfe benötigen – ein Thema, das viele Menschen gerne ausblenden. Die „Jungen” sehen keine Veranlassung, sich mit dem Thema zu befassen – die „Best-Ager” in der Altersgruppe 50+ fühlen sich häufig auch noch viel zu fit, um sich ernsthaft damit zu befassen. Viele glauben auch, sie wären über unsere staatlichen Sozialsysteme hinreichend abgesichert und bräuchten sich keine Gedanken zu machen – weit gefehlt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bestenfalls eine Teil-Kasko-Absicherung – das haben im Laufe der Zeit auch viele Politiker bestätigt und daran ändern auch die umfangreichen Reformen der letzten Jahre nichts.

Das ändert sich zum 1.1.2017 bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Beim Thema Pflege hat sich einiges getan in den letzten Jahren – die Leistungen wurden im Zuge des Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) in mehreren Schritten erhöht – insbesondere für Personen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz (wovon insbesondere Demenz-Kranke betroffen sind) wurden die Leistungen schrittweise verbessert. Durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wird die Reform zum 1.1.2017 vollendet – dabei ändern sich nicht nur einzelne Leistungswerte, sondern der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird komplett erneuert.

Gab es bislang 3 Pflegestufen und den Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz, so wird es ab Januar 2017 5 Pflegegrade geben. Stand bislang im Fokus, welche körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftige hat, so kommt es künftig darauf an, inwieweit ein selbstständiges Leben möglich ist (ggf. auch mithilfe von Hilfsmitteln) – davon profitieren künftig Menschen mit geistigen Erkrankungen wie Demenz  – diese könnten künftig auch direkt in einen der höheren Pflegegrade eingestuft werden, wenn die Erkrankung schon so weit fortgeschritten ist, dass viel Hilfe benötigt wird.

Die Leistungen ändern sich zwar im Zuge des PSG II zum Januar 2017 ebenfalls, allerdings werden diese nicht gravierend erhöht, sondern es findet vielmehr eine Umverteilung statt. Bei stationärer Pflege etwa müssen Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 künftig z.B. einen höheren Eigenanteil bezahlen wie derzeit bei stationärer Pflege in Pflegestufe I. Bei Pflegestufe III hingegen zahlt man heute im Pflegeheim mehr wie künftig bei Pflegegrad 4 oder 5 – die Eigenbeteiligung im Fall stationärer Pflege wird durchgängig von Pflegegrad 2 bis 5 immer gleich ausfallen.

Die gesetzlichen Leistungen reichen auch ab 2017 nicht aus

Doch Fakt ist und bleibt: Auch mit der Pflegereform 2017 bleibt die gesetzliche Absicherung eine Teilversicherung – jeder muss einen Teil seiner Pflegekosten selbst tragen. Und das kann in Summe sehr viel werden. Das Risiko, dass wir pflegebedürftig werden ist nicht gering: etwa zwei drittel aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig – bei Männern ist es zumindest jeder zweite. Ein durchschnittlicher Pflegefall dauert rund 6 Jahre an – dabei gehen schnell 5stellige Summen und mehr drauf, die das Erbe schmälern oder den Partner und die eigenen Kindern in Bedrängnis bringen können. Mit Ihrem Partner bilden sie (übrigens auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind) eine Bedarfsgemeinschaft und müssen gegenseitig für etwaige Pflegekosten aufkommen – bei den Kindern sieht es ähnlich aus – das Sozialamt springt zwar zunächst ein, doch werden die Kinder in Anspruch genommen, wenn deren Einkommen über den Festlegungen für den notwendigen Eigenbedarf der Düsseldorfer Tabelle liegt.

Wer sein Vermögen und seine Angehörigen schützen möchte, sollte rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen – je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger ist der Einstieg, denn die Beiträge berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Welche Versicherung geeignet ist, lässt sich leicht feststellen. Im Internet bieten viele Anbieter einen Pflegezusatzversicherung Vergleich an. Achten Sie darauf, einen möglichst großen und stabilen Anbieter zu wählen, der möglichst finanzstark ist – das kann auch gut für die künftige Beitragsstabilität der abgeschlossenen Versicherung sein. Derzeit haben viele private Anbieter angekündigt, ihre Tarife zum Januar 2017 auf die neuen Modalitäten umzustellen – allerdings haben noch nicht alle Gesellschaften bekanntgegeben, wie das genau aussehen wird. Derzeit ist also zu überlegen, noch einige Monate mit dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung zu warten und zu schauen, wie die neuen Tarife genau aussehen werden.

  • 10. September 2016
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Ab Januar 2015 erhöht sich der Zuschuss für Treppenlifte

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Wer die Anschaffung eines Treppenliftes plant, kalkuliert dabei meist die Förderung von bis zu 2.557 Euro mit ein. Laut Paragraph 40 des Sozialgesetzbuchs IX kann dieser Zuschuss pro Person und Maßnahme beantragt werden. Ab Januar 2015 erhöht sich der Betrag auf 4.000 Euro.

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  • 21. Dezember 2014
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