senioren

Reform des Pflegegesetzes hilft Demenzkranken

Teilen:   facebook   facebook

Die Reform des Pflegegesetzes, die zum 1. Juli in Kraft getreten ist, betrifft viele Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (§ 45a/b SGB XI) wie zum Beispiel Demenzkranke. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem folgende Bereiche.Demenzkranke und andere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erhalten aus dem Topf der Pflegekasse statt bislang 460 Euro jährlich einen Grundbetrag von 100 Euro im Monat als sogenannter Grundbetrag. Ein erhöhter Beitrag bei stärkerer Beeinträchtigung sieht darüber hinaus die Zahlung von 200 Euro monatlich vor. Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen aus der Pflegekasse also statt bisher 460 Euro auf 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro im Jahr. Wer bis dato zum Empfängerkreis der 460-Euro-Zahlung gezählt hat, der bekommt in einem automatischen Verfahren 100 Euro im Monat ausgezahlt. Um den erhöhten Betrag zu erhalten, muss ein neuer Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. 

Auch wer keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, weil er in die Pflegestufe 0 eingeordnet wurde, der kann bei einem “erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf” Unterstützung erhalten. Dazu müssen allerdings zuvor Leistungen aus der Pflegekasse beantragt worden sein. Außerdem ein Gutachten des Medizinische Dienstes der Krankenkassen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann es jederzeit beantragt werden.

Jürgen Ponath

Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro

 

 

Tags: , ,

Einen Kommentar schreiben

CAPTCHA image