Rentenbescheiden widersprechen

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Knapp 20 Millionen Rentner erhalten in den nächsten Wochen Post von der Rentenversicherung. Weil die Bundesregierung mit den Stimmen der Großen Koalition eine Erhöhung der Altersbezüge beschlossen hat, ist ein neuer Rentenbescheid erforderlich. Die Rente erhöht sich ab dem 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent. Angesichts rasant steigender Preise bedeutet die Erhöhung für die meisten Rentner allerdings den sprichwörtlichen “Tropfen auf dem heißen Stein“. Wesentlich wichtiger ist ein sogenannter Nebenaspekt, den die außerplanmäßige Erhöhung mit sich bringt. Ein neuer Rentenbescheid bietet die perfekte Grundlage, um jetzt noch von Gerichtsverfahren zu profitieren, die derzeit noch anhängig sind.

Zurzeit werden zum Beispiel Verfahren angefochten, welche die erhöhten Beiträge zur Pflegeversicherung zum Gegenstand haben, die von den Rentnern entrichtet werden sollen. Auch gegen die geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten setzen sich streitbare Geister im Sinne der Senioren-Gemeinschaft ein. Ebenso ungeklärt sind die Sonderbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, die von den Rentnern gezahlt werden. Sollten diese juristischen Auseinandersetzungen in Zukunft zugunsten der Senioren-Interessen ausgehen, dann profitieren nur diejenigen, die irgendwann Widerspruch eingelegt haben. Hat man die übliche vierwöchige Frist für einen Widerspruch in der Vergangenheit aber versäumt, dann bietet der jetzt kommende Bescheid die Gelegenheit, dies nachzuholen – letztlich auch gegen ältere Bescheide.

Dabei steht viel Geld auf dem Spiel – in der Summe kann es dabei durchaus um mehrere hundert Euro gehen. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von vier Wochen nach Zustellung des neuen Rentenbescheids zwingend eingehalten werden. Sollten Sie diese versäumt haben, bleibt nur noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag bei der Rentenkasse zu stellen. Diese ist zu einer Überprüfung gezwungen und Sie erhalten im Anschluss einen neuen Rentenbescheid. Und dann haben Sie wiederum vier Wochen Zeit für einen Einspruch. 

Jürgen Ponath

Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro

 

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6 Reaktionen zu “Rentenbescheiden widersprechen”

  1. Datterich

    Als hilfreich empfände ich eine Formulierungshilfe für die Begründung eines effizienten Widerspruchs.

  2. Walter

    Hab sehr gute Informationen auf der Website
    von Ulrich Männig, Autor und Fachberater
    Sozialversicherung gefunden.
    http://www.ulrich-maennig.de

    Viele Grüße aus Starnberg
    Walter S.

  3. Jürgen Ponath

    Ein berechtigter Einwand. Ein Musterschreiben für den Widerspruch können Sie sich unter dem folgenden Link ansehen.

    http://www.forum-renten.de/widerspruch.htm

    Viele Grüße aus Köln
    Jürgen Ponath

  4. Datterich

    Danke für den hilfreichen Link, Herr Ponath.
    Verstehe ich richtig, daß sich Ihres Erachtens mit jedem Rentenbescheid die Möglichkeit bietet die Berechnung der Rente insgesamt anzufechten?
    Wenn ja – das war mir eingangs nicht klar.
    Gilt das ähnlich auch für Rentenauskünfte?
    Gruß + gute Zeit
    Datterich

  5. jackstadt elke

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Gestern bekam ich meinen Rentenbescheid bin damit überhaupt nicht zufrieden.
    Möchte gerne Widerspruch einlegen weiß aber nicht wie ich das formulieren soll, vielleicht können Sie mir helfen.
    Im November wurde bei mir in der Leiste Lymphdrüsen-Krebs festgestellt. Dann im Dezember nach den Untersuchungen wurde festgestellt ich habe einen Tumor auf der Lunge der aber so groß war und nicht zum Operieren war.Da es mir sehr schlecht geht kann nicht länger als eine Stunde am Stück Laufen geschweige denn Arbeiten gehen.Zuhause verwende ich ein Inhaliergerät.

  6. Redaktion

    Guten Tag Frau Jackstadt,

    wir können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
    Folgen Sie mal dem Link den der Kollege Ponath weiter oben
    veröffentlicht hat.

    Beste Grüße

    Detlef Klemme - Chefredakteur Responsum Medien GmbH Detlef Klemme
     Chefredaktion
     Responsum Medien GmbH
     

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