Rentenbescheiden widersprechen
Knapp 20 Millionen Rentner erhalten in den nächsten Wochen Post von der Rentenversicherung. Weil die Bundesregierung mit den Stimmen der Großen Koalition eine Erhöhung der Altersbezüge beschlossen hat, ist ein neuer Rentenbescheid erforderlich. Die Rente erhöht sich ab dem 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent. Angesichts rasant steigender Preise bedeutet die Erhöhung für die meisten Rentner allerdings den sprichwörtlichen “Tropfen auf dem heißen Stein“. Wesentlich wichtiger ist ein sogenannter Nebenaspekt, den die außerplanmäßige Erhöhung mit sich bringt. Ein neuer Rentenbescheid bietet die perfekte Grundlage, um jetzt noch von Gerichtsverfahren zu profitieren, die derzeit noch anhängig sind.
Zurzeit werden zum Beispiel Verfahren angefochten, welche die erhöhten Beiträge zur Pflegeversicherung zum Gegenstand haben, die von den Rentnern entrichtet werden sollen. Auch gegen die geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten setzen sich streitbare Geister im Sinne der Senioren-Gemeinschaft ein. Ebenso ungeklärt sind die Sonderbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, die von den Rentnern gezahlt werden. Sollten diese juristischen Auseinandersetzungen in Zukunft zugunsten der Senioren-Interessen ausgehen, dann profitieren nur diejenigen, die irgendwann Widerspruch eingelegt haben. Hat man die übliche vierwöchige Frist für einen Widerspruch in der Vergangenheit aber versäumt, dann bietet der jetzt kommende Bescheid die Gelegenheit, dies nachzuholen – letztlich auch gegen ältere Bescheide.
Dabei steht viel Geld auf dem Spiel – in der Summe kann es dabei durchaus um mehrere hundert Euro gehen. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von vier Wochen nach Zustellung des neuen Rentenbescheids zwingend eingehalten werden. Sollten Sie diese versäumt haben, bleibt nur noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag bei der Rentenkasse zu stellen. Diese ist zu einer Überprüfung gezwungen und Sie erhalten im Anschluss einen neuen Rentenbescheid. Und dann haben Sie wiederum vier Wochen Zeit für einen Einspruch.Â
Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro
Â
Tags: Rente, Rentenbescheid, Rentenerhöhung, Senioren, Widerspruch
Am 16. Juni 2008 um 09:55 Uhr
Als hilfreich empfände ich eine Formulierungshilfe für die Begründung eines effizienten Widerspruchs.
Am 16. Juni 2008 um 18:34 Uhr
Hab sehr gute Informationen auf der Website
von Ulrich Männig, Autor und Fachberater
Sozialversicherung gefunden.
http://www.ulrich-maennig.de
Viele Grüße aus Starnberg
Walter S.
Am 16. Juni 2008 um 21:50 Uhr
Ein berechtigter Einwand. Ein Musterschreiben für den Widerspruch können Sie sich unter dem folgenden Link ansehen.
http://www.forum-renten.de/widerspruch.htm
Viele Grüße aus Köln
Jürgen Ponath
Am 17. Juni 2008 um 14:37 Uhr
Danke für den hilfreichen Link, Herr Ponath.
Verstehe ich richtig, daß sich Ihres Erachtens mit jedem Rentenbescheid die Möglichkeit bietet die Berechnung der Rente insgesamt anzufechten?
Wenn ja – das war mir eingangs nicht klar.
Gilt das ähnlich auch für Rentenauskünfte?
Gruß + gute Zeit
Datterich
Am 17. Juni 2010 um 11:58 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gestern bekam ich meinen Rentenbescheid bin damit überhaupt nicht zufrieden.
Möchte gerne Widerspruch einlegen weiß aber nicht wie ich das formulieren soll, vielleicht können Sie mir helfen.
Im November wurde bei mir in der Leiste Lymphdrüsen-Krebs festgestellt. Dann im Dezember nach den Untersuchungen wurde festgestellt ich habe einen Tumor auf der Lunge der aber so groß war und nicht zum Operieren war.Da es mir sehr schlecht geht kann nicht länger als eine Stunde am Stück Laufen geschweige denn Arbeiten gehen.Zuhause verwende ich ein Inhaliergerät.
Am 17. Juni 2010 um 18:59 Uhr
Guten Tag Frau Jackstadt,
wir können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Folgen Sie mal dem Link den der Kollege Ponath weiter oben
veröffentlicht hat.
Beste Grüße
Chefredaktion
Responsum Medien GmbH