Was gehört alles in ein Testament?

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Im Falle eines Ablebens ist gesetzlich geregelt, was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll. Es geht an die direkten Angehörigen, also Ehepartner und Kinder. Wenn sie nicht existieren oder nicht ermittelbar sind, wird nach weiteren Verwandten geforscht. Will man, dass beispielsweise unverheiratete Partner, ein Freund oder die Patentochter etwas erben, muss man ein Testament verfassen. Auf was sollte man dabei achten?

Festlegung der Erben, der Enterbten und des Erbes

Bevor Sie Ihr Erbe regeln können, sollten Sie sicherstellen, dass Sie klar identifizierbar sind. Der vollständige Name sowie Geburtstag und -ort sollten daher genannt werden. Anschließend können Sie erklären, wen sie als Erben einsetzen wollen und wen sie enterben möchten. Auch hier sollten die Angaben zur Identifikation nicht fehlen. Seien Sie so präzise wie möglich, um Unklarheiten zu vermeiden. Sie können auch festlegen, zu welchen Anteilen die genannten Personen Ihr Vermögen erben sollen. Sie können einzelne Gegenstände an Personen vermachen, beispielsweise eine Sammlung oder ein Fahrzeug. Statt Personen haben Sie auch die Möglichkeit, Stiftungen, Organisationen und Ähnliches zu begünstigen.

Was ist der Pflichtteil?

Auch wenn man sehr frei darin ist, wen man als Erben ernennt, ist es nicht möglich, direkte Angehörige wie Ehepartner und Kinder vollständig zu enterben. Die gesetzliche Erbfolge kann nicht vollständig überschrieben werden. Es bleibt immer der sogenannte Pflichtteil, also ein Anteil des Erbes, der als Geldsumme an die direkten Angehörigen geht. Er schützt ihre gesetzlich festgelegten Rechte als Erben. In seltenen Fällen kann auch dieser Pflichtteil entzogen werden, in der Praxis spielt das jedoch kaum eine Rolle – hier müssen schwere Taten oder ein böswilliges Verletzen der Unterhaltspflicht durch den Begünstigten gegen den Erblasser nachgewiesen werden. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des durch die gesetzliche Erbfolge festgelegten Anteils.

Handschriftliches und öffentliches Testament

Die Verfügung des Todes wegen bzw. die letztwillige Verfügung, wie das Testament auch genannt wird, ist ein empfindliches Dokument. Nach dem Tode muss einwandfrei nachzuprüfen sein, dass es sich um das Original handelt. Um das zu gewährleisten, gibt es zwei Optionen: Man kann das eigene Testament in die Obhut eines Notars geben, also ein öffentliches Testament aufstellen, oder man verfasst das Testament handschriftlich. Bei einem handschriftlichen Testament muss der gesamte Text von Hand geschrieben sein, ein Ausdruck reicht also auch unterschrieben nicht aus. Die Unterschrift beendet das Testament, darunter stehende Regelungen sind ungültig, wenn sie nicht ihrerseits unterzeichnet werden. Ort und Datum der Erstellung und möglicher Ergänzungen sollten vermerkt sein. Die Form des öffentlichen Testaments ist nicht entscheidend. Der Notar muss über den Inhalt des Testaments nicht Bescheid wissen. In diesem Fall muss es ihm verschlossen übergeben werden. Wird es geöffnet übergeben, hat der Notar gewisse Beratungspflichten, es ist allerdings ohnehin angeraten, sie anzunehmen, um ein möglichst klares Testament aufzustellen, das alle Szenarien in Betracht zieht.

Kann man die Beerdigung im Testament regeln?

Im Testament können auch einige Dinge bezüglich der Beerdigung und Grabpflege festgelegt werden. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass das Testament meist erst nach der Beisetzung geöffnet wird. Wer seine eigene Beerdigung regeln möchte, sollte daher entweder eine Bestattungsverfügung aufsetzen oder sogar mit einem Bestatter bereits einen Vorsorgevertrag schließen, in dem die Beisetzung vollständig geregelt ist. Im Testament kann festgelegt werden, wer die Kosten der Bestattung und der Grabpflege trägt, wenn man nicht durch eine Sterbegeldversicherung vorgesorgt hat. Es ist auch möglich zu bestimmen, dass die Bestattungs- und Grabpflegekosten aus dem Nachlass gedeckt werden.

Eine Reaktion zu “Was gehört alles in ein Testament?”

  1. Verena

    Ein Testament handschriftlich zu schreiben, kann in einigen Fällen sehr zeitraubend sein. Dies gilt insbesondere, wenn zuvor noch Recherchen darüber angestellt werden müssen, wie der Aufbau eines Testaments konkret aussieht. Daher ist es vielen Personen eine Entlastung, sich für das eigene Testament an einen Notar zu wenden.

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