Beiträge mit dem Tag ‘Patientenverfügung’
Patientenverfügung – diese Regeln gelten
Die kontroversen Diskussionen sind beendet. Nach sechs Jahren haben sich die Politiker endlich auf eine gesetzliche Grundlage bei der umstrittenen Patientenverfügung verständigt. Demnach soll der Wille des Erkrankten künftig verbindlich sein. Was einfach klingt, hat in der Praxis aber nach wie vor einige Fallstricke. Das neue Gesetz ist aber dennoch ein Schritt nach vorne: Es soll Rechtssicherheit schaffen und sieht vor, dass der behandelnde Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss. Nach der neuen Grundlage gilt das auch dann, wenn die Regelung in der Patientenverfügung den Tod des Erkrankten bedeutet. Notarielle Beglaubigungen sind für eine Patientenverfügung nicht erforderlich.
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- 19. Juni 2009
Patientenverfügung nicht selbst verfassen
Seit mehr als fünf Jahren streiten sich die politischen Interessensvertreter jeglicher Couleur um die Patientenverfügung. Eine gesetzliche Regelung in der Patienten bevollmächtigte Personen (Betreuer oder Ärzte) anweisen können, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, lässt weiterhin auf sich warten. In der Zwischenzeit haben in Deutschland rund sieben Millionen Menschen eine entsprechende Verfügung verfasst. Darunter befinden sich die abstrusesten Varianten die sich in vagen Formulierungen ergehen wie: „Ich will nicht von Maschinen abhängig sein.“ Auch das Internet bietet zahlreiche Angebote deren Seriosität sich nur schwerlich beurteilen lässt. Sinnvoller ist es dagegen, den Hausarzt anzusprechen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder sich an Organisationen wie die Deutsche Hospiz Stiftung zu wenden. Die als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Organisation unterstützt Ratsuchende zum Selbstkostenpreis. Den ganzen Beitrag lesen »
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- 9. April 2009
Entscheidungen für den Ernstfall rechtzeitig treffen
Ratgeber der Verbraucherzentrale
„Vorsorge selbstbestimmt“ hilft, Verfügungen zu formulieren
Ratgeber Vorsorge selbstbestimmt“ |
Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern ein Gebot der Klugheit in jeder Lebensphase. Unfall und Krankheit können schon für junge Menschen den Ernstfall bringen, in dem Vollmachten und niedergeschriebene Wünsche den Angehörigen notwendige Entscheidungen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Wer frühzeitig eine Patientenverfügung verfasst und ergänzend dazu einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, sorgt vor, dass im Ernstfall in seinem Sinne gehandelt wird. In der Patientenverfügung etwa werden Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege festgehalten. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die persönlichen Rechtsgeschäfte und Finanzangelegenheiten übernehmen soll.
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- 26. Juli 2008
Die Pflegehotline der Verbraucherzentralen informiert
Berlin – Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie schon heute bestimmen, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Viele Menschen möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie zum Beispiel:
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- 14. März 2008