Beiträge mit dem Tag ‘Umzug’
Umzug im Alter – daran sollten Sie denken
Wichtige Überlegungen für den Ortswechsel
Bereits vor einiger Zeit sind wir in unserer Redaktion auf den Umzug im Alter eingegangen. Damals beleuchteten wir vor allem den psychologischen Efffekt, den ein Ortswechsel mit sich bringt und wie man damit am besten umgeht. Jetzt betrachten wir die praktische Seite des Umzugs im Alter.
Im Alter möchte man in einer angenehmen Umgebung seinen Lebensabend gestalten. Noch immer scheuen ältere Menschen einen Umzug aus Angst, ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Dabei umfasst betreutes Wohnen weit mehr als das gemeinhin bekannte Seniorenheim. Immer öfter gilt in diesem Bereich „ambulant vor stationär“ – also die Unterstützung in seinen eigenen vier Wänden statt ein Aufenthalt in einer Alterseinrichtung.
Doch nicht jede Wohnung oder jedes Haus wird den Ansprüchen und der steigenden Pflegebedürftigkeit gerecht. Entscheiden Sie sich früh genug für einen Ortswechsel, bei dem sowohl Räumlichkeiten als auch Versorgungsstruktur gegeben sind. Den ganzen Beitrag lesen »
- KATEGORIE Vermischtes |
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- 28. Juli 2011
Umzug im Alter – aufräumen und durchstarten
Für viele Menschen kommt der Tag an dem es gilt, die wichtige Frage zu beantworten: Benötige ich den ganzen Platz in meinem Haus noch, oder wäre es besser mich kleiner zu setzen? Ist der Entschluss einmal gefasst in eine kleinere Wohnung zu ziehen, dann beginnt die riesige Herausforderung erst. Neben all den Vorteilen wie weniger Arbeit in und um die eigenen vier Wände müssen sich entscheidungsfreudige Senioren von zahlreichen Erinnerungsstücken trennen. Den ganzen Beitrag lesen »
- KATEGORIE Haus & Garten, Vermischtes, Wohnen und Leben |
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- 28. Februar 2010
Zwischenablesung bei Auszug: Vermieter zahlt
Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat.
Mieter, die aus ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Eine so genannte Nutzerwechselgebühr geht nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de zu Lasten des Vermieters, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 19/07).
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- KATEGORIE Recht - Verbraucher |
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- 13. März 2008