Finanzämter machen Jagd auf Rentner

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Den Rentnern in Deutschland stehen harte Zeiten bevor: Bis April wird deutlich werden, welche Rentner Steuern nachzahlen müssen. Der Hintergrund: Schon seit Anfang des Jahres 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Und das hat zur Folge, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente deutlich gestiegen ist. Finanzexperten schätzen, dass rund ein Viertel der 20 Millionen Rentner in Deutschland von dieser Regelung betroffen sind. Das Fatale für die Senioren im Ruhestand: Die Gruppe der steuerpflichtigen Rentner wird immer größer, denn der Ertragsanteil der Rente steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Das steuerliche Existenzminimum in Höhe von 7.664 Euro bleibt dagegen unverändert.

In der Praxis hat das Auswirkungen, die sich wie folgt im Geldbeutel der Senioren bemerkbar machen. Wer 2005 in Rente ging zahlt auf 50 Prozent der gesetzlichen Rente Steuern, im Jahr 2006 werden schon 52 Prozent fällig und ab dem Jahr 2009 sind es bereits stattliche 58 Prozent. Nach diesem Prinzip steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente bis zum Jahr munter 2040 weiter. Ab dann ist sie komplett steuerpflichtig.

 

Gläserner Rentner

Weil die Rentner heute aber oft über Einkünfte aus den unterschiedlichsten Quellen verfügen (Renten, Betriebsrenten, private Renten, Riester-Renten, etc.) strebt der Staat nach einem umfassenden Überblick, welche Einkünfte der einzelne Rentner hat. Denn: Alle diese Einkünfte sind voll steuerpflichtig. Hilfe soll jetzt eine neue Identifikationsnummer schaffen. Unter der Angabe der neuen Identifikationsnummer sind fortan alle Behörden bei Rentenauszahlungen verpflichtet, diese der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen mitzuteilen. Von dort aus wird dann der gesammelte Datenbestand an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet – und das rückwirkend bis zum Jahr 2005. Exakt das birgt erhebliche Risiken für diejenigen Rentner, die in den zurückliegenden Jahren ihrer Steuerpflicht nicht oder nicht im vollen Umfang nachgekommen sind. Das elektronische Meldeverfahren bei dem die Datensätze zusammengeführt werden, beginnt voraussichtlich im Oktober 2009. Wer dem Finanzamt seit dem Jahr 2005 also absichtlich oder aus Unwissenheit nicht alle Einkünfte mitgeteilt hat, der kann die Zeit bis zum Herbst noch nutzen.

 

Ruhe ist das oberste Gebot

Rentner, die glauben von der Steuerpflicht betroffen zu sein, können dem Fiskus zuvorkommen. Experten raten aber nicht zu Alleingängen. Lohnsteuervereine oder Steuerberater helfen in dieser Notsituation und überprüfen die Steuerpflicht. Wird diese festgestellt, sollten die Senioren schnell tätig werden und Steuererklärungen zügig nachreichen. Denn: Je schneller, desto billiger wird das Ganze, weil Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent für die Nachzahlungen anfallen. Und damit noch nicht genug: Das Finanzamt kann Steuerschulden bis zu zehn Jahre lang nachfordern. Versäumnisse, die aus den Jahren vor 2005 stammen, sind für die Finanzbeamten aber nur mit großem Aufwand aufzuspüren, weil die entsprechenden Daten nicht zentral erfasst wurden. 

Jürgen Ponath

Jürgen Ponath | textpoint Redaktionsbüro

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