Riester-Rente

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Häuslebauer nicht länger benachteiligen

 

Berlin – Der “Verbraucherzentrale Bundes- verband” (vzbv) begrüßt die im Zuge des Eigenheimrentengesetzes vorgesehene Integration von Wohnimmobilien in die staatliche Riester-Förderung. “Der Referentenentwurf spiegelt die Realität wider, dass eine selbstgenutzte Immobilie ein wichtiges Instrument der privaten Altersvorsorge ist”, so Vorstand Gerd Billen. Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sei eine wirksame Maßnahme gegen die bisherige Benachteiligung der Eigenheimfinanzierer. Der Vorwurf der Versicherungsbranche der “Zweckentfremdung” sei haltlos.

Mit dem bisherigen “Entnahmemodell” werden Eigenheimfinanzierer faktisch von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. So ist es vielen Haushalten wirtschaftlich nicht möglich, sowohl eine Eigenheimfinanzierung zu tragen als auch zusätzlich einen Riester-Anlagevertrag zu besparen. Würde der Referentenentwurf Gesetz, könnten Verbraucher künftig bis zu 100 Prozent des in einem Riester-Vertrag angesparten, steuerlich geförderten Vermögens für die Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwenden. Auch wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, könnte einen Immobilienkredit direkt mit Hilfe des neuen Riester-Förderweges finanzieren.

Als verbraucherfreundlich bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband zudem, dass der Verschleierung der Kosten mit unverständlichen prozentualen Angaben ein Ende gesetzt werden soll. So sollen laut Entwurf Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten des Altersvorsorgevertrags künftig vor Vertragsabschluss in Euro und Cent ausgewiesen werden. “Dies ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Kostentransparenz”, so Billen.

Wohn-Riestern nicht für Bausparverträge
Auf Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverbandes stößt hingegen die in die Förderung einbezogene Kombinationsmöglichkeit aus tilgungsfreiem Darlehen und einem Bausparvertrag, der später zur Tilgung des Darlehens eingesetzt wird. “Diese Finanzierungskombinationen sind für den Verbraucher unwirtschaftlich und in vielen Fällen nachteilig”, so Billen. Der Umweg über einen Bausparvertrag sei im Vergleich zu einer direkten Tilgung des Darlehens grundsätzlich unwirtschaftlich. Es mache keinen Sinn, parallel zu einem Kredit zu sparen, da der Kreditzins in der Regel höher als der Sparzins sei. Wenn die Finanzierung – wie es leider nicht selten vorkommt – in den ersten Jahren scheitert, führe der Umweg über einen Bausparvertrag zu einer höheren Restschuld.

Immerhin will der Gesetzgeber auch bei den Finanzierungskombinationen für mehr Kostentransparenz sorgen. So soll die Angabe eines einheitlichen Effektivzinses, der für die Kombination der beiden Verträge berechnet wird, zur Pflicht werden. Dies sei die Mindestvoraussetzung für eine Einbeziehung von Bausparverträgen in die Riester-Förderung. “Es wäre unverständlich, wenn Finanzierungskombinationen mit irreführenden Kostenangaben durch Steuergelder gefördert würden”, sagt Billen. Konsequent wäre es aber, die Bausparverträge außen vor zu lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Ilona Gürtler
Ilona Gürtler
BLiCKpunkt Redaktionsbüro

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